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Fixen Pfändungsbetrag erfassen

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letzte Antwort am 29.04.2024 11:14:36 von Ncl-bhn_
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Chrissi2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen, 

 

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. Ich habe folgenden Fall. Für einen Mitarbeiter liegt ein Pfändungsbeschluss von einem Inkassobüro vor. Nun sind dem Inkassobüro die monatlichen pfändbaren Beträge zu wenig und 

wollen nun, mit dem Einverständnis unseres Mitarbeiters, dass jeden Monat ein fixer Betrag von uns überwiesen wird. Ist es dann korrekt wenn ich diesen Betrag unter "fixer Abzugsbetrag" (siehe Anlage) erfasse oder muss ich hier sonst noch was beachten? 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
124 Mal angesehen

Ja. Und zwar, dass man nicht einfach die Pfändungsfreigrenze unterschreiten kann. 

Ausnahme: es steht wirklich explizit festgelegt so in den Pfändungsunterlagen. Aber nur weil das Inkasso gern mehr pfänden würde (welcher Gläubiger denn nicht ???) sollte der Arbeitgeber sich nicht drauf einlassen. Wenn der Mitarbeiter generell einverstanden ist kann er ja aus seinem ausgezahlten Gehalt von seinem Konto monatlich Zahlungen leisten.

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letzte Antwort am 29.04.2024 11:14:36 von Ncl-bhn_
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