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letzte Antwort am 30.01.2026 15:04:13 von Glaskugel
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Glaskugel
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Liebe Kollegen,

ein Mitarbeiter wohnt in Frankfurt, arbeitet in München, wohnt fussläufig im Hotel.

 

Rechne ich nur die Privatfahrten ab? Gebe ich KM ein? 

Wer hat da Erfahrungswerte?

Danke schon mal und Grüße 

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Guten Morgen,

was sagt der Arbeitsvertrag bzw. der Dienstwagenüberlassungsvertrag zum Thema?

Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 11
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Wenn er in Frankfurt wohnt und in München arbeitet sind Wege zur Arbeit vorhanden und müssen abgerechnet werden.

 

Mit fussläufig im Hotel ist vermutlich ein Hotel in München gemeint?

Wenn dem so ist wären theoretisch keine Wege zur Arbeit anzusetzen, wenn er fußläufig in den Betrieb kommt.

 

Allerdings würde sich ein Prüfer immer fragen, ob er nicht am Wochenende oder zwischendurch auch mal nach Hause (Frankfurt) fährt. Wenn es nur am Wochenende ist, dann könnte man ggf. statt der pauschalen 15 Tage im Monate ja z.Bsp. nur 4 Tage in Ansatz bringen. 

Es muss halt immer gut nachvollziehbar und glaubwürdig sein.

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Glaskugel
Beginner
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Nachricht 4 von 11
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Hallo Claudia,

sind dann die Heimfahren 4 x im Monat nach Frankfurt als Privatfahrten anzusetzen?

Mit wieviel KM? einfache Strecke beträgt 420 km.

VG

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Glaskugel
Beginner
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Hallo Wolf, leider ist überhaupt nichts dazu angegeben. VG

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lohnexperte
Meister
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Hallo @Glaskugel ,

 

wenn Sie die notwendigen Angaben nicht aus dem Dienstwagenüberlassungsvertrag entnehmen können, müssen Sie nachfragen. Wenn ein Dienstwagen überlassen wird, liegen prinzipiell drei Sachhalte für die außerdienstliche Kfz-Nutzung vor:

 

1. Privatfahrten (1%-Regelung)

2. Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte (ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht gegeben, weil Arbeitsweg zu Fuß zurückgelegt wird und/oder aber gar keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt)

3. Familienheimfahrten (wie oft im Monat?)

 

Vor allem die Familienheimfahrten sind selten, oftmals (wenn die Voraussetzungen vorliegen) zwar lohnsteuerlich frei, allerdings für die Umsatzsteuerberechnung relevant und deshalb in der Gehaltsabrechnung mit auszuweisen.

 

Ich habe hier bewusst nur "Wegweiser" gesetzt; eine vollumfängliche Darstellung würde den Rahmen sprengen.

 

VG

 

Claudia-
Fortgeschrittener
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Schau am besten mal im Dok 5303259 unter 3.10. Familienheimfahrten

 

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Glaskugel
Beginner
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Lieber Lohnexperte,

aber er hat am Tätigkeitsort keinen festen Wohnsitz, schläft im Hotel, sind das dann Familienheimfahrten?

Bei dem Punkt war ich auch schon.

VG

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Wenn er nachweislich dauerhaft im Hotel schläft, dann sehe ich das als Zweitwohnsitz. 

Niemand gibt vor, dass er dort gemeldet sein muss. Man muss es nur nachweisen können. Dazu wird er ja eine Rechnung oder Belege vorlegen können.

 

Andere haben eventuell eine Wohnung gemietet und einen Mietvertrag und zahlen Miete für den Zweitwohnsitz. Da hat man auch keine Meldebescheinigung, sondern nur die Belege. Hotel ist da nichts anderes.

 

Glaskugel
Beginner
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Gutes Argument, das werde ich vorbringen und auf alle Fälle auf einen entsprechenden Dienstwagenüberlassungsvertrag drängen.

 

Danke Claudia , das hat mir wirklich erst mal geholfen. Schöne Grüße

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Glaskugel
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Danke Wolf, für den Hinweis , Dienstwagenüberlassungsvertrag, der wurde jetzt dementsprechend angepasst.

Schöne Grüße

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10
letzte Antwort am 30.01.2026 15:04:13 von Glaskugel
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