Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter war bisher versicherungspflichtig bei uns angestellt nun wechselt er in eine geringfügige Beschäftigung, soll aber seinen Firmenwagen weiterhin behalten. (0,25 % Firmenwagen)
Wie verhält sich das bezüglich der pauschal Versteuerung & geldwerten Vorteil?
Ich habe das Gehalt entsprechend angepasst, dass die 556,00 € Grenze mit dem Firmenwagen Anteil nicht überschritten wird. Allerdings wird aufgrund der Minijob Einstellung beim Arbeitnehmer lediglich RV abgezogen und logischerweise keinerlei Steuer. (keine Abwälzung in den Mandantendaten hinterlegt)
Besteht eine Möglichkeit das in Lodas entsprechend umzusetzen?
VG
David
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@DavidTr schrieb:keinerlei Steuer. (keine Abwälzung in den Mandantendaten hinterlegt)
Das klingt das doch korrekt. Bei Minijobbern wird der geldwerte Vorteil ebenfalls pauschal versteuert, wenn keine Abwälzung hinterlegt ist, taucht die Steuer dann auch nicht auf der Abrechnung auf.
@DavidTr schrieb:Besteht eine Möglichkeit das in Lodas entsprechend umzusetzen?
Was genau jetzt?
Fahrzeuggestellung bei Minijob regelmäßig unüblich | Finance | Haufe
Minijob mit Kfz-Gestellung wird schwierig - Gabriela Scholz - Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin
bitte prüfen zur Üblichkeit und zum Mindestlohn