Hallo, ich habe hier eine Arbeitnehmerin die hat ein EBike mit Gehaltsumwandlung.
Da jetzt dann wegen Elternzeit keine Gehaltsumwandlung mehr möglich ist
zahlt sie die Leasingrate für die Dauer der Elternzeit außerhalb der Lohnabrechnung an den Arbeitgeber direkt.
Muss dann das Häkchen im Feld "Abrechnung von Privatfahrten" rausgenommen werden?
Oder muss die 0,25% Versteuerung für die Privatnutzung trotzdem angesetzt werden?
Die AN nutzt ja das EBike in der Elternzeit.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die 1% Privatfahrten bleiben auch währenddessen bestehen, da sie das Fahrrad privat nutzt.
In den meisten Fällen wandelt der AN die Leasingrate mit dem Gehalt um und der AG zahlt noch einen kleinen Teil für Versicherung, etc. obendrauf.
In meinem Fall habe ich die Abrechnung 1% drinnen gelassen damit der geldw. Vorteil abgerechnet wird. Da keine Gehaltsumwandlung möglich ist, habe ich diese entfernt und den Betrag als Nettoabzug hinterlegt. War natürlich auch schon während Mutterschutz so gewesen. 😉
Unterm Strich kommt dann ein Minus raus, was sie an den AG zurückzahlt.