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Firmenrad / E-Bike - Umwandlungsrate

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letzte Antwort am 15.07.2021 16:09:56 von wahmbeck
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wahmbeck
Beginner
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Nachricht 1 von 5
1791 Mal angesehen

Wir haben hier eine Diskussion bei der wir keine Einigung erzielen konnten  🙂

Der Arbeitnehmer erhält ein Jobrad. Die 0,25% werden entsprechend abgerechnet. 

Der Arbeitnehmer trägt die Umwandlungsrate sowie den Versicherungsbetrag. Berechne ich diesen Betrag zzgl. MWSt. oder Netto? In den Verträgen von Jobrad wird die Umwandlungsrate ohne Steuer ausgewiesen.

 

Welchen Wert muss hier zur Umwandlung herangezogen werden?

 

Vielen DANK im Voraus!  🙂

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
1726 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte Kontakt zur zuständigen Finanzbehörde auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
1704 Mal angesehen

Unserer Kenntnis nach müsste der Leasingbetrag netto angesetzt werden und der Versicherungsbetrag brutto.

Der Leasingbetrag netto, wenn der AG vorsteuerabzugsberechtigt ist, da er ja die Vorsteuer bereits zurück bekommt und wenn die Leasingrate brutto angesetzt würde, der AG sich am AN bereichern würde.

 

Die Steuer auf die Versicherung bekommt der Mandant vermutlich nicht über die Vorsteuererstattung zurück, deswegen müsste unserer Auffassung nach der Bruttobetrag der Versicherung angesetzt werden.

 

 

OLJA
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
1683 Mal angesehen

Hallo,

 

bei Arbeitgebern, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist im Gehalt nur die Nettorate für das Dienstrad im Gehalt zu berücksichtigen.

 

Bei Arbeitgebern, welche nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Bruttorate im Gehalt zu berücksichtigen.

 

Da bei Ihnen Jobrad die Nettorate ausweist, gehe ich davon aus, dass Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Ist meine Annahme korrekt?

 

Gruß

 

OLJA

wahmbeck
Beginner
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Nachricht 5 von 5
1671 Mal angesehen

Ja, das Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt. 

Also: Versicherungsrate zzgl. Steuer, Umwandlungsrate ohne Steuer. 

 

Vielen Dank für die Hilfen. 

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letzte Antwort am 15.07.2021 16:09:56 von wahmbeck
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