Hallo zusammen,
in unserer Firmengruppe wurde eine neue Firma gegründet, wo nun alles neu beantragt werden muss: neue Steuernummer, neue Betriebsnummer usw......
zur Zeit weiß ich nicht, ob ich alles bis zum eigentlichen Abrechnungsstart April 2021 vorliegen habe. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um Mitarbeiter, die momentan noch in anderen Mandanten unserer Firmengruppe abgerechnet werden. Wenn diese allerdings zum 01.04. zur neuen Firma wechseln sollen, müsste ich sie mit der jetzt bald anstehenden Abrechnung für März austreten lassen. Da ich erst seit Januar 2021 mit Datev arbeite, kann ich momentan auch nicht abschätzen, inwieweit ich bei Datev rückwirkende Änderungen vornehmen könnte.
1. kann ich rückwirkend auf einen bereits abgerechneten Monat einen Austritt buchen?
2. kann ich eine Abrechnung ohne BG Rückmeldung (also ohne Gefahrklassen) erstellen?
schon mal danke im voraus an alle, die mir hierzu Unterstützung bieten können.
LG Ingrit
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lodas oder Lohn und Gehalt?
In Lohn und Gehalt könnten Sie die Personen erst einmal weiter laufen lassen bis Sie alles haben. Dann rückwirkend austreten lassen - die zu viel abgerechneten Monate werden rückgerechnet. Die Monate erfassen sie dann im neuen Unternehmen. Zusätzlich wird die Vorerfassung für die ersten 3 Monate vorgenommen und dann rechnen Sie ab. Bei der Zahlung kommt dann genau das gleiche wie bei der Überzahlung heraus, wodurch Sie das dann Unternehmensintern verrechnen können.
Ob Sie bis Ende April dann schon alle Nummern haben ist eh fraglich. In Zeiten von Corona dauert das - zumindest bei uns hier - extrem lange. Kenne einen Fall der aktuell schon 2 Monate wartet und ein Ende ist nicht in Sicht.
In Lohn und Gehalt können Sie auch ohne Rückmeldung der BG (und sogar ganz ohne eine BG angelegt zu haben) Lohnabrechnungen erstellen.
wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.....
ich war mir nicht sicher, ob ich tatsächlich im Nachhinein noch Austritte buchen kann..., aber dann klingt das ja recht gut...
also könnte ich normal weiterarbeiten und würde dann, wenn irgendwann mal alles an Daten und Fakten für die neue Firma vorliegt, alle betreffenden Mitarbeiter zur neuen Firma rüberziehen und dort dann den April nachrechnen....?
echt, das geht auch? ich dachte, die BG und auch die Gefahrtarifklassen usw wären zwingend erforderlich...
ich könnte also die Daten auch nachpflegen, nachdem eine Abrechnung und ein Monatsabschluss erstellt wurde?
Hallo,
ja das geht. Legen Sie einfach erst mal gar keine BG an, bis Sie die Daten von dort haben. Die Hinweismeldungen, dass diese Daten fehlen, können Sie ignorieren.
danke 🙂