Hallo,
Der Betrieb hat eine Zweigstelle eröffnet.
Diese braucht jetzt wohl eine eigene Betriebsnuumer. Kann ich das rückwirkend ändern?d.h. 2. Beschäftigungsbetrieb anlegen.?
Und muss ich auch 2 BGs anlegen mit verschiedenen Mitgliedsnumnern?
Danke für einen Lösungsvorsvorschlag.
Ob und in welchen Fällen Sie eine zweite Betriebsnummer benötigen, finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit erläutert:
Betriebsnummer: Grundsätze der Vergabe - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)