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Festbezug geändert, unnötige Rückrechnung

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letzte Antwort am 19.05.2022 08:23:33 von TZi
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TZi
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Hallo Community,

 

wir haben bei einem Mitarbeiter versehentlich einen Festbezug geändert.

Zum Glück bei einer Probeabrechnung gemerkt und schnell wieder auf den alten Wert korrigiert.

 

Cleverchen DATEV hat das aber mitbekommen und möchte jetzt, aufgrund einer Änderung bei Festbezügen, eine Nachberechnung für 17 Monate vornehmen.

 

Hinweis #LN07745
Der Festbezug wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung
ab Monat 01/2021 durchgeführt.

 

Nochmal deutlich... es erfolgt keine Korrektur, da wir den "alten" Wert wieder erfasst haben. Dennoch rechnet DATEV ab 01/2021 alles neu, ohne dass eine echte Korrektur auf der Abrechnung erscheint.

 

Gut, dass die Lohnart erst ab 01/2021 läuft.

 

Lässt sich sowas abschalten? Können wir die Rückrechnungstiefe für diesen Fall ändern?

 

Weshalb rechnet DATEV überhaubt so weit zurück, wenn es doch keine wirkliche Änderung der Bezüge gab.

 

GrußDerTimo

 

 

Flitze0815
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das sieht mir so aus, als wäre der alte Betrag erst im aktuellen Monat korrigiert worden und nicht in dem Monat in dem der Fehler verursacht wurde

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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TZi
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Ja, das sieht so tatsächlich so aus, war aber nicht so.

 

Die Änderung stammt nicht aus Vormonaten.

 

Screenshot 2022-05-16 153410.jpg

Wir haben erst die Lohnart versehentlich überschrieben, dann ein paar Probeabrechnungen, Huch was ist das denn???, dann wieder korrigiert (zuerst ohne Komma😉 ).

Das ist offensichtlich innerhalb eines Abrechnungsmonats, bzw. binnen weniger Minuten passiert.

Leider ist sich der/die Kollege/in nicht mehr so ganz was er/sie da gemacht hat.

 

Lässt sich irgendwo auslesen, weshalb das Programm eine Rückrechnung macht? Vieleicht ist ja noch was verhuddelt, was ich nicht erkenne.

 

Gruß

 

Timo

 

 

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TZi
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Ach ne... kann ja gar nicht.

 

Wenn das aus Vormonten wäre, dann gäbe es ja eine Nachberechnung auf der Entgeltabrechnung.

Die haben wir aber nicht.

 

Gruß

Timo

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Eigentlich ist die Sache doch logisch. Da das System eine Rückrechnung durchgeführt hat, muss die Rückrechnung nun doch rückgerechnet werden.

Flitze0815
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@TZi  schrieb:

 

Wenn das aus Vormonten wäre, dann gäbe es ja eine Nachberechnung auf der Entgeltabrechnung.

Die haben wir aber nicht.

 


Sorry, I am lost! War nicht DAS dein ursprüngliches Problem? Dass die DATEV 17 Nachberechnungen machen möchte? Und jetzt doch nicht? Dann hat sich dein Problem von selbst gelöst. Ein Wunder! 😜

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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TZi
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Ich finde das auch seltsam.

 

Es werden alle Monate seit 01/2021 neu gerechnet, ohne dass es eine (für mich erkennbare) Korrektur gibt,

inklusive einer Neuberechnung von Kurzarbeitergeld aus dem Vorjahr, dem Hinweis auf Korrekturen ins Vorjahr etc, pp.

 

Auszug aus dem Abrechnungsprotokoll:

 

Hinweis #LN07745
Der Festbezug wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung
ab Monat 01/2021 durchgeführt.

 

Hinweis #LN10446
Im Abrechnungsmonat 05/2022 wurde der Monat 01/2021 nachberechnet.
» Beachten Sie, dass drei Monate nach Ende des Kug-Gewährungszeitraumes keine
Änderungen des Kug-Antrages mehr möglich sind.

 

Hinweis #LN09199
Es wurde eine Nachberechnung ins Vorjahr durchgeführt.
» Beachten Sie hierzu auch das Dokument Nr. 5303336.

 

usw.

...

 

Ich möchte verstehen, was da passiert und weshalb das so ist.

Ich fürchte, wir nehmen da Korrekturen vor, die ich nicht vollumfäglich verstehe und deren Tragweite mir nicht klar ist.

 

Wie so oft im Leben, hilft wahrscheinlich nur... AUGEN ZU UND DURCH... dem Tapferen winkt das Glück.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


sobald in den Bezügen/Abzügen ein historischer Stand rückwirkend geändert und gespeichert wird, erfolgt eine automatische Nachberechnung. Dies erfolgt auch, wenn der ursprüngliche Wert wieder erfasst wird.


Das Programm weiß an der Stelle leider nur, dass etwas gemacht wurde. Ob tatsächliche Änderungen vorliegen, wird erst im Rahmen der automatischen Nachberechnung ermittelt.


Sie können die automatische Nachberechnung nicht abschalten. Die Rückrechnungstiefe können Sie nicht ändern.


Weshalb Lohn und Gehalt eine automatische Nachberechnung/Rückrechnung durchführt, kann lediglich dem Verarbeitungsprotokoll entnommen werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TZi
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Das hab ich mir schon fast gedacht.

 

Frau Schöneweis, vielen Dank, wie immer eine hilfreiche Antwort.

 

Beste Grüße

 

Der Timo aus dem Hair Haus

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letzte Antwort am 19.05.2022 08:23:33 von TZi
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