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Feiertagslohn

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letzte Antwort am 06.01.2025 13:15:42 von P_Sp
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Jolanta02
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Hallo alles Zusammen und ein frohes neues Jahr!

 

Ich habe eine allgemeine Fragen zum Feiertagslohn. 

Wenn ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Tag arbeitet, nehme ich die Lohnart für den Feiertag. Angenommen er arbeitet normalerweise immer 8 Std. aber an diesem Feiertag 4 Std. Erfasst ihr auch nur 4 Stunden? Hört sich vielleicht komisch an. Aber eigentlich müsste er auch 8 Std. ausgezahlt bekommen. 

P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo!

 

Wenn ich es richtig verstehe, hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet.

 

Dann müssten 8,00 Stunden Sollzeit mit Feiertagslohn bezahlt werden und die gearbeiteten Stunden sind Überstunden.

 

Viele Grüße

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 8
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1. Frage Stundenlohn oder Festgehalt ? 

 

Wenn Festgehalt dann erhält er ja am Feiertag bereits seinen Lohn durch das Festgehalt.  Wenn Stundenlohn dann bekommt er natürlich die 8 Std. als Feiertagslohn - ohne Arbeit- bezahlt. 

 

2. Frage muss er lt. Arbeitsvertrag am ges. Feiertag arbeiten ?  Wobei das sehr ungewöhnlich ist, 

 

wenn ja dann müsste er ja 8 Std. lt. Arbeitsvertrag arbeiten, dann müssen die 8 Std. auch bezahlt werden den Feiertagszuschlag bekommt er aber nur für die 4 tatsächlich gearbeiteten Stunden 

 

wenn nein - aus meiner Sicht der Normalfall- dann sind die 4 Stunden am Feiertag Mehrarbeit und er bekommt diese +Zuschlag zusätzlich vergütet. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Jolanta02
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Es ist ein Stundenlohnempfänger.

 

Er arbeitet in der Gastronomie.

 

Wieso Zuschlag? Ein Zuschlag ist doch nicht verpflichtend.

 

Er arbeitet normalerweise 8 Stunden am Tag. Mo-Fr 

 

Am 25.12 hat er gearbeitet. Allerdings 4 Stunden.

 

Wie erfasse ich es nun?

8 Std. Feiertagslohn und trotzdem 4 Std. als Überstunden?

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P_Sp
Einsteiger
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Was hättest du denn abgerechnet, wenn er an dem Feiertag nicht gearbeitet hätte?

Gehört der Feiertag zu seiner regelmäßigen Arbeitszeit oder hätte er an dem Feiertag frei?

 

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Jolanta02
Einsteiger
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Haben Sie eventuell einen Link dazu?

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Jolanta02
Einsteiger
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Er gehört zu seiner festen Arbeitszeit. 

Wenn er nicht gearbeitet hätte, würde ich die 8 Stunden auf den Feiertagslohn erfassen.

 

Also muss ich die 8 Stunden Feiertagslohn abrechnen und da an dem Tag gearbeitet wurde diese mit 4 Überstunden zusätzlich berechnen?

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P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Ja, so würde ich abrechnen.

 

 

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7
letzte Antwort am 06.01.2025 13:15:42 von P_Sp
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