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Feiertage KUG wenn Feiertag kein Arbeitstag ist

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letzte Antwort am 19.11.2020 09:33:30 von Uwe_Lutz
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A-P-
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo, 

 

kurz und knapp folgendes Problem: 

 

Gehaltsempfänger mit 5-Tage-Arbeitswoche/40 Wochenstunden, Arbeitsausfall 100 %, Feiertag Samstag 03.10.20 und Samstag 30.10.20.

 

Geschlüsselt wurde von mir bei Lohn und Gehalt über den Kalender der Ausfall KUG für alle Arbeitstage mit jeweils 8 Stunden Ausfall. Ist-Entgelt wird nicht berechnet. Wochenenden werden mit 0,00 Stunden ausgewiesen. Gehaltsempfänger ist bei Standardentlohnung geschlüsselt. 

 

Problem: 

Die Bundesagentur hat sich gemeldet und das KUG für den Monat Oktober nicht bewilligt mit der Begründung das Feiertage nicht berücksichtigt wurden und nicht über KUG erstattet werden dürfen.   

 

Lieg ich jetzt völlig verkehrt? 

 

Arbeitstage (in meinem Fall Montag bis Freitag) fallen im Oktober 2020 nicht auf Feiertage. Das heißt doch, dass durch den Arbeitgeber nur KUG und kein zusätzliches Entgelt für Feiertage gezahlt werden muss oder nicht?

 

Kann mir jemand helfen? 

 

Grüße 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,


Sie haben für den gesamten Monat 10/2020 Kurzarbeit zu 100% mit dem Ausfallschlüssel „KU-Kurzarbeit (Kug)" abgerechnet. 


Buchen Sie für die Feiertage den Ausfallschlüssel „FK - Feiertag im Kug-Zeitraum (SV durch AG) “. Damit erhält der Arbeitnehmer für diese beiden Tage Feiertagslohn in Höhe von Kurzarbeitergeld und das erstattungsfähige Kurzarbeitergeld wird um diesen Betrag gekürzt.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 5303312 – Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen – Beispiele für Lohn und Gehalt.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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A-P-
Beginner
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Nachricht 3 von 7
527 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß, 

 

... die Feiertage (Samstage) sind mit FK geschlüsselt. Diese werden im Kalender mit 0,00 Stunden ausgewiesen. Die Stundenzahl kann nicht geändert werden. Hinweis bei Stundeneingabe vom Programm :

"Der Ausfallschlüssel darf nur an Arbeitstagen mit Stunden gebucht werden. Arbeitstage werden über die kalenderwöchentlichen oder die regelmäßigen Arbeitszeiten ermittelt. " 

Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei meinen Arbeitnehmern in den Stammdaten mit Montag-Freitag je 8 Stunden geschlüsselt.  

 

Bei Schlüsselung FK auf Samstagen werden somit keine Feiertage berücksichtigt bzw. ausgewiesen.

 

Es findet keine Kürzung statt, da gemäß geschlüsselter Arbeitszeit nichts ausgefallen ist.

 

Wie läuft es denn jetzt richtig?   

 

Grüße 

 

 

 

  

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 7
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@A-P-  schrieb:

 

Arbeitstage (in meinem Fall Montag bis Freitag) fallen im Oktober 2020 nicht auf Feiertage. Das heißt doch, dass durch den Arbeitgeber nur KUG und kein zusätzliches Entgelt für Feiertage gezahlt werden muss oder nicht?

 

Kann mir jemand helfen? 

Grüße 


Haben Sie diesen Sachverhalt bei der Arbeitsagentur vorgetragen bzw. als Begründung nachgereicht? Hört sich für mich logisch an.

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A-P-
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Nachricht 5 von 7
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Hallo cro,

 

... ja habe ich, die meinen andere Lohnabrechner können das auch ausweisen und Feiertag ist nun mal Feiertag!

 

Deshalb würde ich gerne wissen was ich falsch mache/abrechne.

 

Grüße  

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 7
497 Mal angesehen

Da der AN an Samstagen nie arbeitet, wird das stimmen. Aus meiner Sicht also 2 AT kürzen und berichtigten Antrag an die Agentur. Würden die Feiertage auf einen Freitag fallen, wären sie in Ihrem Fall immer mit bezahlt und keine Kürzung nötig.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
488 Mal angesehen

Moin,

 

nach § 2 Absatz 1 und 2 Entgeltfortzahlungsgesetz ist für eine Entgeltfortzahlung erforderlich, dass die Arbeitszeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies ist aber nicht der Fall, wenn an einem Samstag ohnehin nicht gearbeitet wird.

 

Die Arbeitsagenturen scheinen dies sehr unterschiedlich zu handhaben. Hier (Hamburg) war bei schriftlichen Rückfragen schon als Möglichkeit von der BA mit angegeben, dass die Arbeitszeit ggf. nicht ausfällt, wenn an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet wäre.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 19.11.2020 09:33:30 von Uwe_Lutz
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