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Feiertag während KUG erfassen

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letzte Antwort am 29.04.2020 12:14:57 von coester
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Brain15
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Hallo zusammen,

 

unser Unternehmen hat Kurzarbeit 50% angemeldet. Nun haben wir einige Arbeitstage von Mitarbeitern angepasst. Das heißt, dass z.B. eine 40 Std. Kraft nun 2,5 Tage (Montag bis Mittwochmittag) arbeitet, statt ansonsten 5 Tage Montag bis Freitag.

 

Jetzt fällt auf den Donnerstag ein Feiertag.

Normal würde ich ja den Feiertag in Höhe KUG, also 8 Stunden eingeben. FK = 8,0 Std.

Dadurch bekommt der Mitarbeiter ja weniger Geld raus.

 

Könnte ich den Feiertag auch mit weniger KUG Stunden hinterlegen, so dass der Nachteil nicht zu hoch ausfällt? Sprich mit 4,0 Stunden? FK = 4,0 Stunden

Oder wäre das nicht rechtens? Es wäre hier ja ein Vorteil für den AN, da die anderen 4,0 Std. als normale Arbeitszeit ausbezahlt werden.

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

 

Liebe Grüße

coester
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Hallo,

 

wurde der Arbeitsvertrag beachtet? Oder evt. angepasst (soll es auch mittlerweile schon geben) ???

 

Wenn nicht, hast Du Dir die Antwort schon selbst gegeben: Es ist nicht rechtens !

 

Ich wäre sehr vorsichtig dabei, die Verteilung der Soll-Stunden individuell vorzunehmen...

Bei späteren SV-Prüfungen werden sich die Prüfer die Stundennachweise vorlegen lassen und mit

der abgerechneten Ist-Zeit vergleichen !

 

Gruß

 

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Brain15
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

im Arbeitsvertrag ist nur angegeben, dass der Mitarbeiter 40 Stunden wöchentlich arbeitet. Mehr nicht.

Keine genaue Tage-Woche oder dergleichen ist angegeben.

 

Bei der SV-Berechnung dürfte es doch hier keine Nachteile geben?! Feiertagslohn in Höhe KUG und normale Arbeitszeit wird doch als laufender Lohn abgerechnet und davon werden Beiträge gezahlt. 

Und wenn ich mehr Lohn für diesen Tag abrechne, dann werden ja auch mehr Beiträge fällig.

 

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

 

Danke für die Rückmeldung.

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coester
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Es wird bei den Prüfungen ja nicht nur um die SV-Beiträge gehen, sondern auch um die Höhe des KUG, welches der Arbeitgeber bei der AA beantragt !

 

Nochmal: Grundlage wird immer der Arbeitszeit-Nachweis und die Vereinbarung des AG mit seinen AN sein.

 

Wie ist die Verteilung der Kurzarbeit bei 50/50 geregelt ? Beispiel : "Normal" 40 Std/Woche je 8 Std. Mo-Fr.

- 5 Tage mit 4 Normal-Stunden -> dann auch Feiertag mit 4 Normal- und 4 KUG-Stunden

- 2,5 Tage Mo-Mi mit 8/8/4-Normalstunden -> dann Feiertag Donnerstag mit 8 KUG-Stunden

 

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Brain15
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Danke für die Rückmeldung.

 

Die Höhe KUG für Feiertage trägt ja lediglich der Arbeitgeber. Da gibt es ja keine Erstattung von der Agentur für Arbeit. Deswegen habe ich mich gefragt, ob man die Feiertage eben individuell berechnen kann?!

 

Ich glaube ich habe einen falschen Gedankengang. Durch dieses "Schichtsystem" Mo-Mi und Mi-Fr werden die Mitarbeiter eh unterschiedlich (je nach Monat) abgerechnet. Selbst wenn ich 2 identische MA habe und den Mai abrechnen würde, habe ich durch die verschiedenen Schichten verschiedene Gesamtstunden an KUG bei 50%. Der Monat Mai beginnt ja mit einem Freitag (Feiertag). Der MA der nur von Mo-Mi arbeitet, würde den Freitag ja normal mit 8,0 Std. FK bekommen, der andere MA der von Mi-Fr arbeitet bekommt die 8 Std. voll bezahlt. 

 

Hier gibt es auf jeden Fall 2 unterschiedliche Auszahlungsbeträge. Für den einen MA scheint es dann denke ich ungerecht, weil der durch seine Schicht Mo-Mi mehr KUG Stunden ausbezahlt bekommt und dadurch seine Normalstd. geschmälert werden. Ergo: Er bekommt weniger ausbezahlt...

 

Ist mein Gedankengang so richtig?

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coester
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Da stimme ich Dir jetzt voll & ganz zu 👍

 

Lass Dir auf alle Fälle vor der Lohnabrechnung die unterzeichneten Lohnnachweise der Mitarbeiter vorlegen,

dann bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite und ersparst Dir unnötigen Stress in der Zukunft.

 

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letzte Antwort am 29.04.2020 12:14:57 von coester
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