Hallo,
der Arbeitgeber seit dem Monat August KUG angemeldet. Im Oktober ist der Feiertag am 03.10..
Für diesen Tag leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung in Höhe der regulären Sollarbeitszeit (ohne KUG).
Ist es korrekt, dass ich dann die Lohnart 414 Feiertagsentgelt in Höhe von KUG überhaupt nicht benötige?
Ich würde für den Monat Oktober dann einfach nur die ausgefallen KUG-Stunden mit LA 410 eingeben.
Oder mach ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo,
ja das wäre in dem Fall genauso richtig.