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Feiertag im KUG-Zeitraum

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letzte Antwort am 07.11.2023 15:31:00 von björn
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MHaas1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
112 Mal angesehen

Hallo,

 

der Arbeitgeber seit dem Monat August KUG angemeldet. Im Oktober ist der Feiertag am 03.10.. 

Für diesen Tag leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung in Höhe der regulären Sollarbeitszeit (ohne KUG).

Ist es korrekt, dass ich dann die Lohnart 414 Feiertagsentgelt in Höhe von KUG überhaupt nicht benötige?

 

Ich würde für den Monat Oktober dann einfach nur die ausgefallen KUG-Stunden mit LA 410 eingeben.

Oder mach ich hier einen Denkfehler?

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

 

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
109 Mal angesehen

Hallo,

 

ja das wäre in dem Fall genauso richtig.

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letzte Antwort am 07.11.2023 15:31:00 von björn
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