Guten Tag Zusammen
ich habe einen Fall bei der Fehlzeitenerfassung eines neuen Mitarbeiters festgestellt und bitte um Prüfung:
Arbeitsbeginn: 01.08.2025
Krankmeldung: 22.08.2025 (nur 1 Tag)
Fehlzeit in DATEV erfasst: Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf 22.08.2025 gesetzt, letzte bezahlte AT am 21.08.2025
der Krankheitstag wird in der Abrechnung nicht berücksichtigt. Das Gehalt wird nicht gekürzt (
was mache ich falsch? Danke im Voraus.
Damit eine Kürzung erfolgt, darf keine Arbeitsunfähigkeit eingetragen werden, sondern es muss Krankengeldbezug geschlüsselt sein.
Außerdem müssen Sie prüfen, wie die Umrechnung von Teilmonaten erfolgt. Wenn grundsätzlich mit 30 Tagen gerechnet wird, erfolgt bei einem Fehltag im August keine Kürzung, da auch nach Abzug des einen Tages noch immer 30 Tagen übrig bleiben.
Guten Tag,
ich kann Ihnen, ergänzend zu dem was Herr Lutz schon gesagt hat, noch folgendes Hilfedokument empfehlen:
Neuer Mitarbeiter krank in den ersten 4 Wochen ab oder nach Eintritt - DATEV Hilfe-Center