Ich vermute ich bin nicht die einzige, die folgende Fehlermeldung erhält...
Fehler #LN21658
Es konnte kein Datensatz Stammdatenabruf für die UV-Mitgliedschaft Nr. 1 für das Meldejahr 2017
erstellt werden.
Ursache: Für Feuerwehr-Unfallkassen, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und Betriebe
der Berufsgenossenschaften ist ein Stammdatenabruf nicht zulässig.
Gibts dazu schon irgendwelche Lösungen? Diese Meldungen erhalten wir bei mehreren Mandanten, die aber allesamt nicht in die aufgeführten Bereiche gehören.
Hallo Kathrin,
eventuell eine Möglichkeit:
Wenn sich die BG-Stammdaten ändern (z.B. die Mitgliedsnr.) müssen Sie 2017 eine neue UV-Mitgliedschaft (Nr.2, Gültigkeit 1/2017) anlegen.
Gruß
C. Rohwäder
Die Mitgliedsnummern haben sich nicht geändert. Die Daten hab ich bei einem Mandanten mit der BG telefonisch abgestimmt. Dort hieß es das Problem müsste ich mit dem Softwareanbieter klären.
Hallo Kathrin,
letzte Idee meinerseits. Haben Sie den Haken gesetzt? Kenne die Wirkung nicht, da kein Fall dazu vorliegt. Aber vilt. ist der ja falsch gesetzt.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
wurde in der Mitgliedschaft eine BG der Unfallkassen bzw. Land- und Forstwirtschaft hinterlegt?
Ist dies nicht der Fall, haben Sie vermutlich als Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft hinterlegt.
Bitte prüfen Sie dazu folgende Eingabe unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten Feld „Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs die Betriebsnummer.
Hier ist die Betriebsnummer des Betriebes zu hinterlegen.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG