Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Fehlermeldung "Überschreitung Grenze Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung". Ich habe einen Minijobber, der ein Entgelt in Höhe von ca. € 507,00 erhält und somit unter der Grenze liegt. Er bekommt aber für diesen Monat einen Samstagszuschlag in Höhe von ca. 22,00 €. DATEV wirft mir nun eine Fehlermeldung raus "Arbeitsentgelt überschritten". Ich verstehe diese Fehlermeldung nicht so ganz. Der Samstagszuschlag ist doch SV- und ST-frei und zählt auch somit in der Berechnung für die Minijobgrenze gar nicht mit. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank für alle Antworten und viele Grüße
Sandra Michel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sandra_Michel,
das ist eine Standard-Meldung. Die kam auch bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie, die ja auch steuer- und sv-frei ist.
Wenn sich sonst nichts geändert hat, wie z.B. die Arbeitstage, können Sie die Meldung ignorieren, sie dient dann als Kontrolle.
Viele Grüße
Sailor
Samstagszuschläge sind nicht steuerfrei/beitragsfrei. Nur Sonn-/Feiertags- oder Nachtzuschläge.
Grundsätzlich ist dies aber nur ein Hinweis des Programms. Sofern im Durchschnitt die Grenze nicht überschritten wird, ist das kein Problem.
Bitte bezüglich der Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub schlau machen, falls solche Zuschläge regelmäßig anfallen.
Hallo,
okay, das ist ja etwas verwirrend. Vielen Dank für die Antwort und
liebe Grüße
Sandra
Ah, das hat sich jetzt überschnitten. Da ist ja mein Denkfehler, vielen Dank für den Hinweis. Der Kollege ist bereits einmal über die Grenze gerutscht, daher muss ich da etwas vorsichtig sein. Ausgleich für Urlaub und Krankheit fällt auch regelmäßig an, ja.
Viele Grüße
Sandra
Wie kommst darauf dass der Samstagszuschlag frei ist.
Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Siehe Verkäuferinnen.
Der Samstagzuschlag ist pflichtig in allen Zweigen
LG
Sabine