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Fehlermeldung Überschreitung Minijobgrenze

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letzte Antwort am 17.10.2023 12:58:14 von Bini
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Sandra_Michel
Beginner
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Nachricht 1 von 6
344 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Fehlermeldung "Überschreitung Grenze Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung". Ich habe einen Minijobber, der ein Entgelt in Höhe von ca. € 507,00 erhält und somit unter der Grenze liegt. Er bekommt aber für diesen Monat einen Samstagszuschlag in Höhe von ca. 22,00 €. DATEV wirft mir nun eine Fehlermeldung raus "Arbeitsentgelt überschritten". Ich verstehe diese Fehlermeldung nicht so ganz. Der Samstagszuschlag ist doch SV- und ST-frei und zählt auch somit in der Berechnung für die Minijobgrenze gar nicht mit. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

 

Vielen Dank für alle Antworten und viele Grüße

Sandra Michel

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
340 Mal angesehen

Hallo Sandra_Michel,

 

das ist eine Standard-Meldung. Die kam auch bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie, die ja auch steuer- und sv-frei ist.

Wenn sich sonst nichts geändert hat, wie z.B. die Arbeitstage, können Sie die Meldung ignorieren, sie dient dann als Kontrolle.

 

Viele Grüße

Sailor

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 6
331 Mal angesehen

Samstagszuschläge sind nicht steuerfrei/beitragsfrei. Nur Sonn-/Feiertags- oder Nachtzuschläge.

 

Grundsätzlich ist dies aber nur ein Hinweis des Programms. Sofern im Durchschnitt die Grenze nicht überschritten wird, ist das kein Problem.

 

Bitte bezüglich der Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub schlau machen, falls solche Zuschläge regelmäßig anfallen.

LG
VM
Sandra_Michel
Beginner
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Nachricht 4 von 6
330 Mal angesehen

Hallo,

 

okay, das ist ja etwas verwirrend. Vielen Dank für die Antwort und

 

liebe Grüße

 

Sandra 

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Sandra_Michel
Beginner
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Nachricht 5 von 6
312 Mal angesehen

Ah, das hat sich jetzt überschnitten. Da ist ja mein Denkfehler, vielen Dank für den Hinweis. Der Kollege ist bereits einmal über die Grenze gerutscht, daher muss ich da etwas vorsichtig sein. Ausgleich für Urlaub und Krankheit fällt auch regelmäßig an, ja.

 

Viele Grüße

Sandra 

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Bini
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
273 Mal angesehen

Wie kommst darauf dass der Samstagszuschlag frei ist.

Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Siehe Verkäuferinnen.

Der Samstagzuschlag ist pflichtig in allen Zweigen

 

LG

 

Sabine

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letzte Antwort am 17.10.2023 12:58:14 von Bini
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