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Fehlerhafte Bescheinigung über Beschäftigungszeiten Baugewerbe

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letzte Antwort am 09.12.2019 11:59:35 von Dominika_Raciborska
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alex969
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Hallo Community,

 

eine Arbeitnehmerin (Bauhauptgewerbe, Angestellte) ist in Elternzeit gegangen.

Nun hat Lohn und Gehalt eine Bescheinigung über Beschäftigungszeiten im Baugewerbe erstellt. Name und Geburtsdatum stimmen. Jedoch ist keine Arbeitnehmernummer und auch keine Betriebskonto-Nr. ausgewiesen. Außerdem steht als Beschäftigungszeitraum vom 01.01.2021 bis (frei).

 

An die Soka wurden die korrekten Daten der Elternzeit übermittelt, aber warum stimmt die Bescheinigung nicht?

cro
Experte
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Für Angestellte führt die SoKa keine Urlaubs- und bAV-Konten. Daher vermutlich nicht notwendig.

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alex969
Beginner
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Doch auch die Beschäftigungszeiten der Angestellten werden bei der Soka geführt, da auch Angestellte nachher die Tarifrente bekommen. Bei der Soka sind auch die richtigen Daten gemeldet.

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cro
Experte
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Den Vorgang "Kinder" wickeln Sie ausschließlich mit der GKV ab, die SoKa spielt da eher eine Nebenrolle.

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


für Angestellte im Baugewerbe ist bei der SOKA-Bau kein monatliches Meldeverfahren vorgesehen. Die SOKA-Bau bekommt lediglich den Beginn und das Ende der meldepflichtigen Zeiträume übermittelt.


Durch die Buchung der Ausfallschlüssel in der Kalendererfassung erkennt DATEV Lohn und Gehalt automatisch den jeweiligen Unterbrechungsgrund. Dadurch werden die Kürzungsvorschriften und der Wegfall des ZVK-Beitrags berücksichtigt. 


Folgende Ausfallschlüssel führen zu einer Kürzung oder einem Wegfall des ZVK-Beitrags für Angestellte:

  • ZD = Zivildienst
  • PZ = Pflegezeit 
  • GR = Grundwehrdienst
  • EZ = Elternzeit


Bei allen anderen Ausfallschlüsseln wird der volle ZVK-Beitrag ermittelt.


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 09.12.2019 11:59:35 von Dominika_Raciborska
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