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Fehler in Dezember-Abrechnung: Privatfahrten

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letzte Antwort am 30.12.2022 09:03:55 von myview
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myview
Einsteiger
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Hallo zusammen!

 

Bei der Dezember-Abrechnung ist insofern ein Fehler passiert, dass der Haken bei "Abrechnung von Privatfahrten" bei einem Mitarbeiter, der über die Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird, gesetzt war.

Dadurch ist das zu versteuernde Einkommen zu hoch und die Steuer entsprechend ebenso.

 

Auf Krankenkassenbeiträge hatte dieser Fehler keinen Einfluss, da der Mitarbeiter über der Bemessungsgrenze liegt.

 

Reicht es in diesem Fall für die Korrektur aus, wenn ich bei der Durchführung der Januar-Abrechnung im Bearbeitungsmonat Dezember den Haken herausnehme und die Daten wie üblich versende? Oder muss zwingend noch in diesem Jahr eine Korrektur stattfinden?

 

 

Danke euch!

 

myview

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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@myview  schrieb:

 

 

Reicht es in diesem Fall für die Korrektur aus, wenn ich bei der Durchführung der Januar-Abrechnung im Bearbeitungsmonat Dezember den Haken herausnehme und die Daten wie üblich versende?


In dem Fall würde zwar eine Korrektur der Bruttobeträge in einer Abrechnung 12/2022 vorgenommen, die Beträge würden steuerlich aber in 2023 berücksichtigt.

 

Damit dies steuerlich in 2022 berücksichtigt wird und auch eine neue LSt-Bescheinigung für 2022 erstellt wird, müssten Sie die steuerliche Behandlung von Nachberechnungen auf das Entstehungsprinzip umstellen

 

Uwe_Lutz_0-1672307270245.png

 

 

Hierdurch werden dann auch andere Nachberechnungen durch diesen Mitarbeiter nach dem Entstehungsprinzip abgerechnet.

 

Es ist daher m.E. eher zu empfehlen, dies über eine Wiederholungsabrechnung für Dezember 2022 zu lösen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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myview
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Lutz!

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Wiederabrechnung für diesen Mitarbeiter für 12/2022 durchführen?

Gibt es da eine zeitliche Grenze?

 

 

Gruß

 

myview 

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durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
132 Mal angesehen

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Wiederabrechnung für diesen Mitarbeiter für 12/2022 durchführen?

Gibt es da eine zeitliche Grenze?


Sobald die Abrechnung Januar 2023 durchgeführt wurde ist keine Wiederabrechnung für den Monat Dezember 2022 mehr möglich (erkennbar an der Anzeige in LODAS "Bearbeitungsmonat 02/2023").

 

myview
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Alles klar!

Danke sehr!

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4
letzte Antwort am 30.12.2022 09:03:55 von myview
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