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Fehler Minijob 400 EUR

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letzte Antwort am 18.05.2020 10:56:58 von eileenfiedler
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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

 

ich habe jetzt einen Minijobber 450,- probegerechnet und bekam folgenden Fehler:

 

"Im Monat 05/2020 übersteigt das Entgelt in Höhe von 450,00 Euro die bis 2012 gültige Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 Euro. ... Übersteigt das Entgelt im Durchschnitt dauerhaft die monatliche Grenze von 400,00 Euro und liegt kein Antrag zur RV-Befreiung vor, ist der Arbeitnehmer rv-pflichtig. ...

 

Datev-Fehler?

Mein Fehler? Ich bin etwas irritiert...

 

Viele Grüße

 

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Hallo.

 

Was haben Sie denn aktuell unter:

Personalstammdaten - Sozialversicherung - Allgemeine SV-Daten - Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte - Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht: geschlüsselt?

 

Eventuell liegt da das Problem.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
456 Mal angesehen

Da ist schon seit Ewigkeiten geringf. entlohnter Besch., meldepfl. geschlüsselt

Schlüssel 6500

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
449 Mal angesehen

Moin,

 

bis 2012 galt für geringfügig Beschäftigte die Altregelung: Bei einem Entgelt bis € 400,00 bestand grundsätzlich keine RV-Pflicht und der AN konnte freiwillig auf den vollen RV-Satz aufstocken.

 

Ab 01.01.2013 wurde die Neuregelung eingeführt: Es besteht bei einem Entgelt bis € 450,00 grundsätzlich RV-Pflicht und der AN kann sich befreien lassen.

 

Für geringfügig Beschäftigte, die am 31.12.2012 bereits beschäftigt wurden, besteht eine Übergangsregelung:

 

Solange diese die alte Grenze von € 400,00 nicht überschreiten, bleibt es bei der Altregelung, dass keine RV-Pflicht besteht. EIn Befreiungsantrag ist hierfür nicht erforderlich. Sobald diese aber die alte Grenze von € 400,00 überschreiten, rutschen diese in die Neuregelung.

 

Dies führt dazu, dass ab dem Monat der Überschreitung RV-Pflicht eintritt und die Arbeitnehmer auf diese RV-Pflicht verzichten müssen, wenn sie keine RV zahlen wollen.

 

Achtung: Selbst wenn durch den Befreiungsantrag an der RV-Behandlung keine Änderung eintritt (vorher nur pauschale Rentenversicherung - hinterher nur pauschale Rentenversicherung und Meldung mit 6500). muss dies über eine Ab- und Anmeldung an die Knappschaft gemeldet werden.

 

In LODAS lösen Sie diese Meldung über die Kennzeichnung 

 

Uwe_Lutz_1-1589790593180.png

 

 

unter Personaldaten - Sozialversicherung - Allgemeine SV-Daten in der Lasche "Allgemeines" aus.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Vielen Dank!

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 6 von 7
416 Mal angesehen

@eileenfiedler  schrieb:

Da ist schon seit Ewigkeiten geringf. entlohnter Besch., meldepfl. geschlüsselt

Schlüssel 6500


Auch wenn Herr Lutz die richtige, vollständige Antwort gegeben hat, ist Ihre Antwort aber keine Antwort auf meine ursprüngliche Frage gewesen. Auf DIESE Schlüsselung war meine Frage nicht gerichtet.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
409 Mal angesehen

ok, sorry... weiß jetzt zwar nicht, was diese Antwort soll, aber gut.

Vielen Dank, dass Sie helfen wollten, auch wenn ich Ihre Frage leider falsch beantwortet habe!

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letzte Antwort am 18.05.2020 10:56:58 von eileenfiedler
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