Hallo,
ein ehemaliger Mitarbeiter jobbt jetzt in den Ferien als Werkstudent bei uns. Da ja alle Daten da sind, habe ich nur ein neues Eintrittsdatum eingegeben und ihn auf Werkstudent umgestellt. Wir sind Garten-und Landschaftsbau und deshalb haben wir ein Arbeitszeitkontomodell , bei dem die Überstunden täglich erfasst werden. Das hätte ich jetzt auch wieder hinterlegt. Das Dumme ist nur, dass wohl bei der letzten Abrechnung 2023 noch -2,25 Stunden im Arbeitszeitkonto stehen geblieben sind. Deshalb kann ich jetzt keine Probeabrechnung erstellen weil die Fehlermeldung kommt:
Das Arbeitszeitkonto weist im 03-25 zum Ende Ausgleichszeitraum einen Saldo von -2,25 auf. ...die Verarbeitung gemäß im Arbeitszeitmodell hinterlegter Regel abgebrochen.
Was kann ich tun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
um das Arbeitszeitkonto ausgleichen zu können, muss der neue Beschäftigungszeitraum gelöscht werden. Damit ist eine Abrechnung auf den alten Zeitraum möglich.
Ein Problem ist, dass der Austritt bereits in 2023 war. Aufgrund der Rückrechnungstiefe wird der Ausgleich daher nicht abrechenbar sein.
In diesem Fall können Sie den Werkstudenten nur mit einer neuen Personalnummer abrechnen.
Danke für die Rückmeldung,
ich habe jetzt selber noch ein bisschen rumprobiert und gesehen, dass ich bei einem 2. hinterlegten Arbeitszeitenmodell keine Schwierigkeiten bekomme, da ich da die Stunden mit 8600 selbst eintragen kann.
So mache ich es jetzt und gleiche die 2,25 Minusstunden über manuelle Eingabe einfach aus..