Wer kann mir folgende Hinweise in einer Lohnabrechnung #LN27029, #LN27030, #LN27032 und #LN09199 erläutern?
Leider kann ich zu keinem Hinweis was bei Datev finden. Diese Hinweise tauchten mit der Abrechnung Juli 2019 und der Umstellung der Mehrfachbeschäftigung auf Midijob auf. Der MA hat in zwei Firmen ein Gesamtbrutto von 908 € monatlich.
Hallo,
es wäre hilfreich, wenn Sie die Fehler- bzw. Hinweistexte angeben.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand die Nummern im Kopf hat.
Viele Grüße
T. Reich
Ok, dann schreibe ich mal ab.
Hinweis #LN27029 Das lfd. Nebeneinkommen für den Midijob/die Gleitzone wurde rückwirkend von € 3.165,47 auf € 452,21 geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 07/2019 durchgeführt.
Hinweis #LN27030 Das lfd. Nebeneinkommen für den Midijob/die Gleitzone wurde rückwirkend von € 3.165,47 auf € 452,21 geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 07/2019 durchgeführt.
Hinweis #LN27032 Das lfd. Nebeneinkommen für den Midijob/die Gleitzone wurde rückwirkend von € 3.165,47 auf € 452,21 geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 07/2019 durchgeführt.
Hinweis #LN09199 Es wurde eine Nachberechnung in Vorjahr durchgeführt. <Bitte beachten Sie hierzu auch das Dokument Nr. 530336 in der Info-Datenbank.
Ich habe seit der Umstellung des Lohns auf Midijob keinerlei Änderungen vorgenommen. Das monatliche Gehalt bleibt immer gleich. Alle Hinweise sind jetzt in der Abrechnung Februar 2020 wieder enthalten.
Die €3.165,47 ist der Betrag des Midijoblohns 7/19 bis 01/2020. 7 Monate á € 452,21.
Wie gesagt, ich kann mir keinem Reim aus dem Ganzen machen, da wie schon geschrieben im Juli 2019 auf Midijob umgestellt wurde.
Für mich sieht es so aus, als ob das Brutto von EUR 3.165,47 als Nebeneinkommen aus der weiteren Beschäftigung erfasst wurde und das nun geändert wurde.
Hallo t.r,
eben nicht. Es wurde im Juli 2019 als monatliches Nebeneinkommen € 452,21 erfasst. Der Betrag im Monat Februar im Hinweistext war € 3.165,47 im Monat Januar 2.713,26. Jeden Monat wird der Betrag hochgesetzt.
Hallo,
Sie erhalten bei der Lohnabrechnung die Fehlermeldungen #LN27029, #LN27030, #LN27032 und #LN09199, dass sich das laufende Nebeneinkommen für den Midijob/die Gleitzone rückwirkend ab 07/2019 geändert hat.
Liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, müssen die Entgelte der beiden Beschäftigungen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge addiert und in Lohn und Gehalt auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung hinterlegt werden. Die Krankenkasse ermittelt das beitragspflichtige Gesamtentgelt, nach Anforderung der Monatsmeldung und meldet diese Werte an den Arbeitgeber über das Rückmeldeverfahren zurück.
Prüfen Sie deshalb bitte Ihr Rückmeldeprotokoll auf der Mandantenebene unter Protokolle | Rückmeldeprotokolle, ob die Krankenkasse Ihnen rückwirkend geänderte Werte zurückgemeldet hat.
Dementsprechend löst Lohn und Gehalt mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Nachberechnung aus.
Allgemeine Informationen finden Sie im Dokument 1070654 - Mehrfachbeschäftigung , sowie Beispiele für Lohn und Gehalt im Dokument 5303334.
Tipp: Sie können den Text von Hinweis- und Fehlermeldungen im Verarbeitungsprotokoll kopieren. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Meldung. Anschließend gehen Sie auf „Meldungstext kopieren“ und fügen den Text z. B. in Ihrem Community-Beitrag ein.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck,
ich habe keinerlei Rückmeldungen der Krankenkasse erhalten. Wir betreuen beide Arbeitgeber des MA, daher wissen wir, das der gesamte Bruttolohn € 908 beträgt. Bei beiden Firmen ist beim MA Mehrfachbeschäftigung angegeben. Auch bei der zweiten Firma habe ich kein Rückmeldeprotokoll der Krankenkasse.
Ich habe den Screenshot ja beigefügt. Dort steht ja drin das dort der Wert der weiten Beschäftigung angegeben werden muss. Dies habe ich getan.
Was ist den da falsch?
Hallo,
im Feld "Laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen" erfassen Sie das laufende SV-Brutto der weiteren Beschäftigung.
Leider kann ich Ihnen anhand der Angaben keine konkrete Lösung bieten. Der Sachverhalt muss individuell geprüft werden. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG