Digitaler Lohnnachweis : Es findet keine Übermittlung statt. Die von Ihnen erfasste Betriebsnummer lohnverantwortliche Stelle oder Abrechnungsstelle passen nicht zur Rückmeldung der DGUV.
Betriebsnummern sind aber korrekt und das auch schon lange, also nicht jetzt erst eingetragen.
Hat jemand Rat bevor ich mich an den Hörer hängen muss?
Viele Grüße
Roman
Hallo,
schauen Sie mal, ob unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Unfallversicherung/Allgemeine Daten ab Bearbeitungsmonat 01/2016 die Betriebsnummern drin stehen.
Wenn nicht in dem Bearbeitungsmonat erfassen und mit 01/2017 oder 02/2017 eine Nachberechung auf 01/2016 bzw. Eintrittsmonat von neuen Mitarbeitern mit 1/96 anstossen.
Gruß
Ich habe bereits Januar 2017 abgerechnet und diese Fehlermeldung erhalten.
In 1/16 steht die Betriebsnummer nicht drin. Somit soll ich die Betriebsnummer eintragen und wie ist die weitere Vorgehensweise?
Muss ich jetzt den Januar 2017 komplett wiederholen?
Muss ich auch ins Jahr 2016 zurückgehen und jeden Monat, in dem ich Neueintritte von Arbeitnehmer habe, nachberechnen?
Hallo,
mir geht es auch so, der Januar ist bei einigen durch.... laut DATEV Chat kann das mit der Abrechnung 02/2017 gemacht werden und laut der 145er Liste aus Dezember können Sie dann die Personalnummern je nach Beginn der Beschäftigung mit Nachberechnung 01/2016 oder Eintrittsmonat mit 1/96 anstossen. Die Dame im Chat wusste aber noch nicht, ob DATEV bis Februar eine "automatische" Nachberechnung ermöglicht, ohne dieselben einzugeben, das wäre natürlich komfortabler, da dies glaube vielen passiert ist.
Ah hab geschaut, stimmt ab 01/2016 steht das nicht drin...komisch war aber in der alten Version immer hinterlegt bilde ich mir ein...
Aber soll ich die Nachberechnung für jeden Mitarbeiter machen mit 1/96?
Oder nur von denen die in 2016 hinzugekommen sind?
Und wenn keine in 2016 hinzugekommen sind?
Bei mir sind die Daten im Januar 2016 gespeichert. Dennoch habe ich diese Fehlermeldung....
Ich denke schon für jeden, laut der 145er Liste für BG, dass die Betr.Nr. greifen.... aber ich hoffe immer noch, dass Datev dies evtl. automatisiert. Meines Wissens war das vorher nicht kommuniziert worden, dass man den
Abruf im Bearbeitungsmonat 01/2016 machen soll.
oh - spannend - was sagt DATEV hierzu?
Haben Sie im Chat mal nachgefragt?
Das ist ja mal schwach...warum nicht Daten in 01/2016 eintragen, Stammdaten schicken und Datev stößt den Rest automatisch an
Auch bei uns besteht das Problem! Die Betriebsnummern waren definitiv erfasst! Eine schnellstmögliche Stellungnahme der DATEV wäre schön!
Habe jetzt bei einem Mandanten alle Mitarbeiter mit der 1/96 wiederholt. Jetzt habe ich auch endlich diese Auswertung 422.
Aber toll ist das nicht für jeden Mandanten und seine Mitarbeiter das nochmal machen zu müssen, das kann irgendwie nicht Sinn der Sache sein.
Und es klappt auch bei mehreren Beschäftigungszeiträumen die innerhalb einer Personalnummer angelegt sind?? Man konnte ja bei dieser Konstellation keine NB auf vorherige Zeiträume vornehmen.
Nach 4 Abrechnungen für Mandanten ist bei einem Mandanten dieser Fehler aufgetreten.
Bei den anderen 3 Mandaten hat es genügt, wenn vor dem Abruf der BG-Stammdaten im Monat 12/2016 die Betriebsnummer des Mandanten sowie die Betriebsnummer des lohnverarbeitenden Betriebs eingetragen wurde.
Beim ersten Mandanten bin ich nur der DATEV-Beschreibung gefolgt, dass es keine Rolle spielt, in welchem Monat/Jahr man sich befindet, wenn der Abruf der BG-Stammdaten für 2016 und 2017 durchführt, da dies das Programm von selbst erkennen würde.
Eingabe der Betriebsnummer im alten Jahr und eine Wiederabrechnung im Januar 2017 hatte keine Übermittlung des Lohnnachweises ausgelöst.
Das komische war, dass bei der Erstabrechnung plötzlich eine DÜ-Übermittlung des alten Lohnnachweises (anhand der Auswertung 147 erkennbar) vorgenommen wurde, obwohl in der Auswertungssteuerung die Ausgabe in "Papier"-Form eingestellt war/ist.
Ist es in diesem Fall eventuell nötig, die Abfrage für 2016 bei der BG zu stornieren und eine erneute Abfrage (nach Eingabe der Betriebsnummern) für 2016 zu starten?
Ich warte ab, was DATEV dazu meint. Es kann ja nicht angehen, dass man 2016 noch mal aufrollen muss und das für jeden Arbeitnehmer
Habe auch noch dazu die Konstellation mit mehreren Beschäftigungszeiträumen für eine Personalnummer.
Liebe Community,
wir möchten aktuell folgende Dinge richtig stellen:
Ob der digitale Lohnnachweis 2016 mit der Erstabrechnung 02/2017 erstellt wird, ist
derzeit in Klärung. Wir werden Sie an dieser Stelle wieder informieren.
Zusätzliche Informationen zu aktuellen Fragestellungen finden Sie in unserem neuen Dokument 1071591 -Checkliste zum Meldeverfahren zur Unfallversicherung.
Mit besten Grüßen aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
weshalb steht dann in dem Dokument folgender Satz Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Anleitung für LODAS :
Für den Start der Abfrage Stammdaten Unfallversicherung ist der Bearbeitungsmonat irrelevant. Der Abruf erfolgt immer für das Kalenderjahr / die Kalenderjahre, welche/s im nachfolgenden Dialog eingestellt wird / werden.
Dort stand z.B. nicht, dass die beiden Betriebsnummern jeweils im Januar 2016 angelegt werden müssen, falls direkt der Button "Abfrage Stammdaten UV" auf der Brennpunkte-Seite gedrückt wurde. Diese konnten ja aus der Liste ausgewählt werden.
Wie bei Beitrag 12 erläutert hatte bei mir die DÜ nur bei den Mandanten funktioniert, bei denen ich in 12/2016 die Daten eingegeben hatte.
Hallo Community,
die Dokumente zum Meldeverfahren zur Unfallversicherung werden von uns zeitnah aktualisiert.
Erfassen Sie bitte die Betriebsnummern der lohnverantwortenden und der lohnabrechnenden Stelle sowie die PIN immer im Bearbeitungsmonat 01/16.
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
weshalb wird bis heute in keinem der beiden oben genannten Dokumente (sowie beim Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung unter Lodas - Brennpunkte ) auf die Checkliste zum Meldeverfahren zur Unfallversicherung hingewiesen. Nur in dieser wird angemerkt, dass die angegebenen Daten bereits per 01/2016 einzugeben sind (die Frage ist seit wann dies dort steht - Abfragen wurden bei uns bereits seit 3.1.17 erstellt).
Sind wir nun für die zusätzlich anfallenden DATEV-Kosten verantwortlich oder übernimmt DATEV dafür einen Teil der Wiederabrechnungskosten...
Das würde mich auch brennend interessieren..mussten auch bei einige Mandanten eine Wiederabrechnung machen.
Zumal es nicht mal eine richtige Fehlermeldung gab...die oben beschriebene hab ich nur bei 3 Mandanten gehabt...Ansonsten hab ich nur gemerkt das was nicht stimmt weil ich zufällig irgendwo von der Auswertung 422 gelesen habe...die natürlich bei allen fehlte die ich schon abgerechnet hatte...
Bei lexware hätte ich gesagt naja ist hald lexware, aber bei Datev...naja hm das schon etwas enttäuschend muss ich sagen.
Schönes WE
Hallo Frau Dietl,
den Anmerkungen von Herrn Eichelmann und Herrn Fröschl pflichtige ich bei. Ich habe mich auch sehr zeitintensiv auf die Fehlersuche begeben müssen. Div. Löhne mussten mehrfach berichtigt werden, da die Datev die Stammdaten bei der PIN-Erfassung im Monat 1/2017 einträgt und nicht in 1/2016. Warum werden die Berater nicht durch eine gesonderte Mitteilung im Datev-Mitteilungsdienst informiert? So könnten die Berater, die noch keinen Lohn abgerechnet haben vor zeitaufwendiger Fehlersuche bewahrt werden.
MfG
M. Vogt
Ja, ganz genau!
Deshalb auch meine Frage in der Newsgroup:
Lodas: Unfallversicherung 1.Schritt
Bisher aber keine direkte Antwort.
Danach hätte ich dann den Schritt 2. abgefragt.
Aber lange Zeit habe ich nicht mehr. Bald muss auch ich den Lohn fertig haben.
Und die ganzen Überprüfungen vorher gemacht haben. Weil der Vergleich zwischen der bereits gelaufenen UVMeldung und der Daten im System, muss ja nach wie vor erfolgen, wie ich das verstanden habe.
MfG
Nico
Liebe Community,
wir können Ihren Unmut nachfühlen. Bitte verzeihen Sie, dass es an manchen Stellen noch zu Unstimmigkeiten kommen kann.
Im Thread Lodas: Übermittlung digitaler Lohnnachweis wurden nochmal alle wichtigen Einstellungen für die korrekte Übermittlung des digitalen Lohnnachweises aufgeführt.
Anhand der Aufstellung können Sie Ihre eingepflegten Daten im Programm auf die richtige Schlüsselung überprüfen.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem im Dokument 1071591 – Checkliste zum Meldeverfahren zur Unfallversicherung. Das Dokument wurde bereits an die aktuelle Vorgehensweise angepasst.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
und die Kostenfrage?
Liebe Community,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf dieser Plattform keine Angaben zu Preisen machen können. Unsere genossenschaftsrechtlichen Bestimmungen sind hierfür ausschlaggebend.
Informationen zu ggf. anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Mit besten Grüßen
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Also Nein.
Geht ja nicht darum wie viel etwas kostet, sondern eigentlich erstmal ums Prinzip.
Liebe Community,
gerade bekam ich einen Anruf von DATEV.
Damit der digitale Lohnnachweis kommt, soll in 1/16 die Betriebsnummern des lohnverantwortenden Betriebes und der lohnabrechnenden Stelle eingegeben werden.
Bitte darauf achten, dass ihr die PIN-Nr. von der BG in 1/16 eingebt.
Zusätzlich überprüfen, ob die Angaben vollständig sind.
Wenn 1/2017 bereits abgerechnet wurde, ein Wiederholungsabrechnung starten.
Damit soll nun die DÜ des Lohnnachweises 2016 gelingen.
Ich hab's gemacht und warte jetzt auf das Ergebnis.
Moin, moin,
verstehe ich jetzt die Ausführungen hier richtig?
Die BG-Pin, die etwa im Nov. 16 verteilt wurde, muß bei Lodas in 01/16 eingetragen werden, sonst funkt vieles nicht (richtig)?
Ich muß dies hier erst mal prüfen, vermute aber, die PIN wurde in 11 oder 12/16 eingegeben. Hinsichtlich der fehlenden Auswertungen werde ich intensiv mit meiner Lohnfachkraft prüfen und nacharbeiten.
BG und DATEV scheinen alles andere als zu harmonieren. Leider habe ich noch keine Stellungnahme von DATEV direkt zur Frage der Kostenübernahme für unnötige Mehrarbeit beim StB in diesem Bereich. Auch wenn meine konkrete Frage zu einem anderen BG-Problem erfolgte ("Ende der Mitgliedschaft"), muß man feststellen, daß das teure DATEV-Programm den Nutzern das Leben nicht wirklich erleichtert.
Schade eigentlich, schöne Grüße in die Runde, die einem immer wieder zeigt, "Du bist nicht allein", was leider (nur früher?) vielfach aus Nürnberg kommuniziert worden ist nach dem Motto "Das hat noch niemand gestört."
Wolfgang Funck
Liebe Frau Janz,
bei einem Mandanten bin ich so vorgegangen, habe Betriebsnummern und PIN in 01/2016 eingegeben und die Abrechnung 01/2017 durchgeführt.
Ergebnis:
Auswertung 422 wurde erstellt vom 01.01. bis 31.12.2016 mit 0 Euro, 0 Arbeitsstunden und 0 Versicherten.
Auswertungen 145 und 420 wurden erstellt für Januar 2017.
Laut Dokument 1017739 - Unfallversicherung: Auswertungen
wird an einer Lösung gearbeitet, über die wir "zeitnah informiert" werden sollen. Ich hoffe, dass das bald geschieht, da ich (wie wohl wir alle) dringend Löhne abrechnen muss und die Kostenfrage für Wiederholungsabrechnungen nicht geklärt ist.
So ein Fiasko habe ich bei LODAS noch nicht erlebt, und ich arbeite seit 12 Jahren damit.
Hallo Frau Krüger,
bei einem Mandanten hatten wir auch Nuller-Meldungen in allen Bereichen.
Dort war der Fehler allerdings, dass die BG neue Gefahrentarifstellen zurückgemeldet hatte und diese wurden den Mitarbeitern nicht zugewiesen sondern weiterhin die alte Gefahrentarifstelle beibehalten.
Hallo Herr Eichelmann,
es gab keine neuen Gefahrtarifstellen, es sieht alles o.k. aus.
Haben Sie denn schon erfolgreich Meldungen erstellt (ohne Nachberechnung)?