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Lodas: Übermittlung digitaler Lohnnachweis

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letzte Antwort am 22.01.2017 12:31:01 von mariahagen
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manuhl
Beginner
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Nachricht 1 von 68
16380 Mal angesehen

Liebe Community,

das Thema Unfallversicherung löst offensichtlich nicht nur bei uns große Rätsel auf.

Der Stammdatenabruf mit der Pin hat soweit einigermaßen geklappt.

Die ersten haben nun auch schon den Januar Lohn abgerufen, welcher die Übermittlung des

Digitalen Lohnnachweises für 2016 anstößt. Soweit alles in Ordnung.

Ob die Übermittlung nun aber auch wirklich stattfindet lässt sich schwer erkennen.

Auf der Auswertung 424 "Meldeverlauf Unfallversicherung" steht im Feld "DÜ-Termin am "

statt eines Datums nur 00.00.0000

Die Auswertung 422 "DÜ Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" ist leider gar nicht zurück gekommen,

obwohl geschlüsselt.

Dafür kam aber die Auswertung 147, welche eigentlich zum bisherigen Lohnnachweis gehört "Dü Protokoll Berufsgenossenschaft"

und heißt jetzt "DÜ Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung"

Im übrigen wenn in den Stammdaten nicht die Übermittlung an die Berufsgenossenschaft geschlüsselt ist, da diese gar nicht an der Datenübermittlung teilnimmt, dann kam die Auswertung 147 auch gar nicht.

Wie sieht das bei euch den aus? Wir haben das Gefühl da stimmt etwas nicht. 😞

Danke für ein Feedback.

anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 68
1865 Mal angesehen

Hallo zusammen,

helfen kann ich leider nicht, aber ich verzweifle seit 1 Woche daran, was ich zurück gemeldet bekomme. Ich habe das gleiche Problem wie Sie, andere Fälle wo 2016 überhaupt nicht funktioniert hat, sondern der Beginn mit 01.01.2017 übermittelt wurde.

Besonders rätselhaft sind auch die Werte, die ich übermittelt bekomme...sie weichen teilweise erheblich von der Liste 147 ab und das in allen Bereichen (Entgelt, Arbeitsstunden und Anzahl Versicherte). Ich habe in dem 1 Fall zwar eine NB in 2016 gemacht, aber lediglich den Haken bei "UV-Pflicht" des GmbH-Gesellschafter-GF herausgenommen. Ergebnis: Die Zahl der Versicherten ist von 25 auf 17 geschrumpft, das Entgelt und die Arbeitsstunden kann ich leider gar nicht mehr nachvollziehen

Ich bin absolut ratlos, die Hotline hoffnungslos überlastet...aber auch wenn ich Ihnen nicht helfen, bin etwas beruhigt, dass es nicht nur uns so geht.

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße!

mach15
Beginner
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Nachricht 3 von 68
1865 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Datev hat laut gestriger telefonischer Auskunft ein Problem mit der neuen Programmversion. Die Meldungen 145 und 420 weichen teilweise ab. Woran es liegt konnte Gestern noch nicht mitgeteilt werden. Ebenso stimmen die Übermittlungsdaten laut Protokoll teilweise nicht mit der Zusammenstellung auf Protokoll 420 überein. Also das Problem sitzt diesmal nicht vor dem PC sondern in Nürnberg!!!

Sobald die Probleme behoben sind bekommen wir eine Mitteilung. Außerdem hat DATEV es bis gestern Morgen auch noch nicht geschafft die Anwender zu informieren.

Viele Grüße von einer gefrusteten Lodas-Anwenderin

anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 4 von 68
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Vielen Dank für diese Info! Ein Glück gibt es dieses Forum! Schön, dass man so informiert wird...ich habe 30 Arbeitsstunden damit verbracht, die Differenzen nachzuvollziehen bzw. die Meldungen stimmig zu bekommen.

Vielen Dank an Sie, dass Sie uns diese wichtige Information weitergeleitet haben!

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manuhl
Beginner
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Nachricht 5 von 68
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Ja geht uns ähnlich. Wir haben auch schon etwas Zeit investiert. Aber wie meine Vorgängerin schon sagte, immerhin beruhigend dass es allen so geht und man selbst nicht "zu blöd" ist. Dann also Erst einmal abwarten was Nürnberg sagt....

anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 6 von 68
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Das finde ich auch...habe schon an mir selbst gezweifelt. Aber sehr ärgerlich um die investierte Zeit wir haben ja vorm 10. nichts anderes zu tun...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 68
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Moin,

inzwischen gibt es hierzu auch ein Info-Datenbank-Dokument:

Unfallversicherung: Auswertung 145 und 421/422 nicht identisch

anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 8 von 68
1863 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für die Information! Das hilft wirklich sehr!

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Anja Schmelzer

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en202
Beginner
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Nachricht 9 von 68
1863 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

hallo Community,

sehr geehrte Verantwortliche der DATEV,

bereits morgens am 03..01 2017 haben wir der DATEV das Problem mit den Differenzen mitgeteilt. Eine Antwort erhielten wir dann am 04.01.2017 nach nochmaliger Anfrage. Aussage am 04.01.2017 dass da ein Problem in der Software vorliegt und der Sachverhalt der Entwicklungsabteilung weitergegeben wird. Wir haben zuvor viele Arbeitsstunden mit der Fehlersuche in unserem Büro verbracht, da wir ja bei uns den Fehler vermutet haben. Am 05.01.2017 haben wir den nächsten Fehler über den Eilservice angefragt. Der Rückruf der erfolgte, hatte eine Lösungsvorschlag, der in Richtung des Dokumentes (Dokument Nr. 1017739) abzielte, das von Herrn Lutz erwähnt wird. Bei der Vielzahl der Abweichungen die in unserem Büro vorkommen (durch uns nicht verschuldet sondern von DATEV schlecht programmiert) ist der zusätzliche Arbeitsaufwand der hierbei anfällt nicht zu vertreten.
Was mich besonders ärgert, ist, dass die DATEV unsere Anfrage vom 05.01.2017 beim Eilservice als kostenpflichtig behandelt. Statt uns Anwender mit schlechten Lösungen zu beliefern und diese auch noch kostenpflichtig zu machen, sollte DATEV sich bei eigenen Fehlern anwenderfreundlicher verhalten.
Bis heute ist noch keine Hinweis in den Mitteilungen erfolgt, dass Fehler im Lohnprogramm vorliegen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Lohnsachbearbeiter bisher auf Fehlersuche gegangen sind, ohne zu wissen, dass der Fehler in einer fehlerbehafteten Programmierung liegt und nicht selbst verursacht ist.

Schade DATEV, dass Sie sich wieder in Ihrer Burg in Nürnberg verstecken und nicht offen mit Ihren Problemen umgehen. Wenn Sie noch keine Lösung haben, geben Sie Ihr Unvermögen zu.

Gehen Sie auf die Berufsgenossenschaften zu und bitten um Fristverlängerungen für die Meldungen.

Machen Sie in Ruhe eine Softwarelösung, die richtige Meldungen erstellt und verschonen Sie uns bitte mit arbeits- zeit- und kostenintensiven Vorschlägen.

Hoffnungsvolle Grüße insbesondere nach Nürnberg

Manfred Engesser
Steuerberater

biedermann
Beginner
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Nachricht 10 von 68
1863 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

seit heute habe ich folgende Fehlermeldung:

Es findet keine DÜ statt...die erfassten Betriebsnummern passen nicht zur Rückmeldung der DGUV

Was bedeutet das nun wieder. Letzte Woche habe ich bereits Januarlöhne gerechnet und bin genauso verfahren und hatte diese Meldung nicht. Langsam bringt mich diese ganze UV-Geschichte um den Verstand und von dem Zeitverlust gar nicht zu sprechen:(

Was muss ich jetzt machen, kann mir jemand helfen???

Liebe Grüße

merino
Beginner
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Nachricht 11 von 68
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Hallo Nancy Bidermann,

ich habe heute genau die gleiche Rückmeldung erhalten.... bin gespannt, ob jemand weiterhelfen kann. Die Betriebsnummern stimmen eigentlich..

Grüße

b_g_
Einsteiger
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Nachricht 12 von 68
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Hier ebenfalls das gleiche Problem.

biedermann

Wurde bei den Abrechnungen letzte Woche die Auswertung 422 erstellt?

Oder auch nur die 421 ?

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merino
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 68
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Hallo,

bei mir nur die 421 - aber ich glaube die 422 wird erst nach erfolgter Übermittlung, also im Februar erstellt.

Fragt sich nur wie wir die Übermittlung nach Lohnabrechnung Januar nun noch hinbekommen?

Gruß

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biedermann
Beginner
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Nachricht 14 von 68
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Guten Morgen,

bei meiner Abrechnung letzte Woche ist die Auswertung 422 nicht dabei.

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info1806
Beginner
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Nachricht 15 von 68
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Guten Morgen,

gleiches Problem und keine Lösung....

Grüße in die community

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merino
Beginner
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Nachricht 16 von 68
1863 Mal angesehen

Hallo,

habe gerade die Info von DATEV erhalten, dass ich prüfen soll, ob die Betriebsnummern unter Mandantendaten ->Sozialversicherung->Unfallversicherung unter Allgemeine Daten bereits ab Bearbeitungsmonat 01/2016 hinterlegt sind. Wenn dies wie bei mir, nicht der Fall ist, dann unter 01/2016 diese dort erfassen und anschließend eine Wiederabrechnung für 01/2017 anstoßen und eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf 01/2016 anstoßen.

Diese Fehlermeldung wird erst seit gestern ausgegeben. Daher muss man bei früher abgerechneten Mandaten dasselbe machen.

Grüße und frohes Schaffen....

P.S.

Vorsicht übrigens bei unterjährigen Eintritten - diese müssen laut DATEV ab dem Eintrittmonat eine Nachberechnung erhalten!

anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 17 von 68
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Hallo zusammen,

merino​: Da sitze ich auch gerade dran....undankbare Aufgabe bei ein paar hundert Mitarbeitern...:(

biedermann
Beginner
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Super, vielen Dank für die Info.

Wissen Sie vielleicht, ob es auch mit einer Nachbrechnung im Februar ausreicht oder muss zwingend eine Wiederabrechnung erstellt werden?

Liebe Grüße

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merino
Beginner
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Nachricht 19 von 68
1862 Mal angesehen

Hallo, das kann ich leider nicht sagen.... DATEV sagte zum mir Wiederabrechnung.

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merino
Beginner
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Nachricht 20 von 68
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ja... als hätte man nichts anderes zu tun... 😞

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anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 21 von 68
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Hat jemand schon mal die Abrechnungsvorschau Mandant genutzt? Kann man da sehen, ob die BG-Meldung dann endlich richtig ist?

b_g_
Einsteiger
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Nachricht 22 von 68
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merino

Besten Dank für die Info.

Zumindest bei mir scheint es alle Mandanten zu betreffen. Zumindest alle die ich gerade stichprobenartig überprüft habe.

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biedermann
Beginner
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Nachricht 23 von 68
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Schade, trotzdem vielen Dank.

Hallo Datev,

reicht die Korrektur mit einer Nachbrechnung im Februar aus oder muss ich zwingend eine Wiederabrechnung für Januar 2017 erstellen? (Kostenfrage!!!)

biedermann
Beginner
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Nachricht 24 von 68
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Bei mir auch

manuhl
Beginner
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Nachricht 25 von 68
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Uhh man ich mag nicht mehr....

Also wenn ich noch keinen Januar Lohn abgerufen haben, ist zu empfehlen die Betriebsnummer in 01/2016 noch vorher zu erfassen?

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merino
Beginner
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Nachricht 26 von 68
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Hallo, laut DATEV kann man den Bearbeitungsmonat 01/2016 einstellen und dort den UV Stammdatenabruf für Mandanten machen, für die der Januar noch nicht abgerechnet ist.

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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 27 von 68
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manuhl

Würde ich so denken bzw. mache ich so.

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merino
Beginner
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Nachricht 28 von 68
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Hallo,

habe gerade den ersten Mandanten korrigiert... wie geschrieben und siehe da - Auswertung 422 kommt 😉

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karin-baers
Einsteiger
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Nachricht 29 von 68
1863 Mal angesehen

@ Merino schaf: Vielen Dank für die Info!

Hat sich die Datev irgendwie dazu geäußert was mit den Kosten für diese Wieder- und Nachberechnungen ist? Nicht das wir schon doppelte Zeit investieren (schließlich habe ich alle Schritte die mir über das Seminar und den Brennpunkt empfohlen wurden gemacht!), jetzt kommen noch zusätzliche Kosten auf.

Ich bin geneigt, erst mal abzuwarten, ob es vielleicht ein Update von der Datev gibt, welches dieses Problem löst, oder vielleicht ein anderes entgegen kommen. Schließlich dürfte jeder einzelne Berater dieses Problem haben. Ein unglaublicher Kostenfaktor!

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 30 von 68
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Liebe Community,

wir können Ihren Ärger und Ihre Unsicherheit zum neuen Verfahren der Unfallversicherung nachvollziehen.
Bitte entschuldigen Sie, dass es an der ein oder anderen Stelle noch nicht reibungslos läuft.

Gerne möchte ich einige Dinge richtig stellen oder nochmal erwähnen:

Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass die Betriebsnummern nicht zur Rückmeldung der DGUV passen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Erfassen Sie im Bearbeitungsmonat 01/2016 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten die beiden Betriebsnummern der lohnabrechnenden Stelle und der lohnverantwortenden Stelle.
  • Erfassen Sie im Bearbeitungsmonat 01/2016 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften die PIN für Ihre Mitgliedschaft.
  • Senden Sie eine Abrechnung (z.B. Wiederabrechnung Januar 2017).

Wenn Sie die Auswertung 421 erhalten, wird der Digitale Lohnnachweis nicht übermittelt. Die Datenübermittlung erkennen Sie an der Auswertung 422. Sie erhalten mit der Abrechnung eine der beiden Auswertungen.

In der Abrechnungsvorschau Mandant sind diese nicht enthalten.

Ob der digitale Lohnnachweis 2016 mit der Februarabrechnung noch erstellt wird, bringen wir gerade in Erfahrung. Wir informieren schnellstmöglich wieder an dieser Stelle.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Kosten aufgrund von genossenschaftsrechtlicher Bestimmungen an dieser Stelle keine Aussage treffen dürfen. Diese können Sie jedoch unserer Preisliste entnehmen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.01.2017 12:31:01 von mariahagen
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