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Fehlender Beitragsnachweis

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letzte Antwort am 18.11.2025 09:16:20 von lohnhilfe
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Kasanka
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
184 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

für den Monat August wurde in DATEV LODAS kein Beitragsnachweis für Versorgungsbezüge (Zahlstellen-Konto) erstellt.
Die Krankenkasse hat uns zur Zahlung aufgefordert und den Betrag auf 320,00 € geschätzt, den wir überwiesen haben.

In der FiBu können diese 320,00 € nicht zugeordnet werden, da kein Beitragsnachweis vorliegt.

 

Der Kontostand bei der Krankenkasse ist auf null, es gibt keine Differenzen.

 

Frage:
Muss der Beitragsnachweis für Versorgungsbezüge nachträglich in LODAS erstellt werden, oder kann dieser über das SV-Meldeportal erzeugt und an die Krankenkasse übermittelt werden?

 

Wie soll in der FiBu mit diesem Betrag korrekt verfahren werden?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

 

LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
156 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss hier mit einer Gegenfrage antworten: Könnte es nicht sein, dass die Krankenkasse vielleicht richtigerweise keinen Beitragsnachweis mehr erhalten hat (Versorgungsbezug beendet etc.)?

Mit Schätzungen sind die ja oft recht schnell bei der Hand...

 

Wenn das geklärt ist, würde ich dann als nächstes schauen, weshalb genau der BNW nicht erzeugt wurde, versuchen, dem (technischen) Problem auf den Grund zu kommen und dann erst - als letzten Schritt - den BNW manuell über das SV-Meldeportal zu erstellen und zu übermitteln.

 

Viele Grüße,

Lars.

Kasanka
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
140 Mal angesehen

Der Beitragsnachweis für August wurde nicht erzeugt, da eine neue Kollegin versehentlich Änderungen in den Mandantenstammdaten vorgenommen hat. Dadurch konnte der Beitragsnachweis für diesen Monat nicht erstellt werden.

 

Die Korrektur wurde inzwischen durchgeführt, und ab September laufen die Beiträge wieder regelmäßig.

 

Nun möchten wir klären, wie wir den Monat August korrekt in DATEV/FiBu nachträglich korrigieren können, damit der überwiesene Betrag von 320 € richtig zugeordnet wird.

 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
94 Mal angesehen

wurden bei den Änderungen im September die Beiträge für August nicht nachgemeldet? Das hätte richtigerweise passieren müssen, und dann müsste auch mit der KK gesprochen werden, um die Schätzung aufzuheben, da der Betrag dann ja im September enthalten wäre.

LG
VM
3
letzte Antwort am 18.11.2025 09:16:20 von lohnhilfe
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