Eine AN war bis 18.03.2026 im Krankengeld und bezieht ab 19.03.2026 Arbeitslosengeld. Deshalb erfolgte die Abmeldung zum 18.03.2026. Die AN ist auch die einzige AN bei dieser KK.
Bisher erfolgt bis 02/2026 ein 0-Beitragsnachweis. Für 03/2026 wurde kein Beitragsnachweis erstellt, weshalb die KK zum Monatsende geschätzt und abgebucht hat.
Lt. Sachbearbeiter der KK wird kein Abgleich gemacht. Wenn der Beitragsnachweis fehlt, wird geschätzt und nicht geprüft, ob ein AN im KG ist.
Wieso erfolgte also kein 0-Beitragsnachweis für 03/26? Dieser Fehler sollte umgehend korrigiert werden. Es wurde mal eben über 480 € geschätzt und abgebucht.
Hallo @tbehrens,
wir schauen uns den Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.