Hallo zusammen,
ich habe gerade festgestellt, dass ein Mitarbeiter bisher mit der besonderen JAE-Grenze für privat krankenversicherte abgerechnet worden ist, obwohl er in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Anbei die Probeabrechnung:
Woran liegt das (er ist doch bei der AOK kv?)? Wo kann ich das in LODAS ändern? Und muss ich das letzte Jahr korrigieren, bzw. muss der Mitarbeiter die KV-Beiträge nachzahlen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
Sie vermischen hier gerade die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der die Krankenversicherungspflicht wegfällt und die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Beiträge berechnet werden.
Die JAE-Grenze beträgt in 2023 € 66.600,00 - also monatlich € 5.550,00. Erst bei Überschreitung dieses Betrages fällt die KV-Pflicht weg.
Unabhängig davon beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in 2023 € 59.850,00 jährlich oder € 4.987,50 monatlich. Das dies gleichzeitig die besondere JAE-Grenze für Mitarbeiter ist, die schon länger in der privaten Versicherung sind, ist hierbei unbeachtlich.
Auch bei Anwendung der normalen JAE-Grenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze von € 59.850,00/€ 4.987,50).
Die Abrechnung ist also durchaus korrekt.
Hallo,
ich verstehe nicht ganz das Problem.
Die besondere Versicherungspflichtgrenze in der KV ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der KV. Jeder gesetzlich krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer muss nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Beiträge zahlen.
Hier ein Link mit Erläuterungen der TK zu dem Thema:
Aus meiner Sicht werden die Beiträge korrekt ermittelt.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das war mir nicht klar, bin neu in der Lohnbuchhaltung.