Mit der Jahreswechselversion haben wir festgestellt das bei einem Mitarbeiter das Firmenrad falsch besteuert wurde. Anstelle 1/4 vom Bruttolistenpreis zu erfassen, wurde in 05/2020 der volle Bruttolistenpreis erfasst und somit mit 1% bis 12/2021 besteuert.
Wenn ich mit der LODAS V.11.8 den Dezember 2021 Wiederabrechne erfolgt eine Nachberechnung für 05/20-12/21. Ist dies zulässig? Wenn ich dies mit der Januar 2022 mache erfolgt die Nachberechnung nur für das Jahr 2021.
Im Zeitraum 05/20 - 01/21 wurde zudem Kug bezogen und es erfolgte eine Aufstockung. Auch hier erfolgt eine automatische Nachberechnung die ich mir nicht erklären kann. Mal ist es weniger Kug und mehr Zuschuss, mal andersherum, aber immer nur kleine Beträge. In der Probeabrechnung wird mir aber kein Änderungsantrag KUG erzeugt. Was hat dies mit der Korrektur der Privatfahrten Besteuerrung zutun ?
Hallo,
wir müssen uns den Sachverhalt detailliert ansehen, um beurteilen zu können, warum es hier zu Nachberechnungen für KUG kommt.
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