Hallo liebe Community,
ich habe eine Mitarbeiterin, die von ihrem Arbeitgeber 90,-€ Fahrtkostenzuschuss bekommen soll, obwohl sie nur 12 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu fahren hat. Ich habe den Zuschuss jetzt mit der LA 2951 angegeben, bin mir aber nicht sicher. Meines erachtens nach dürfte sie nur fir 12 km pauschal versteuer bekommen und den restlichen Betrag nach ihren individuellen Merkmalen.
Weiß da jemand Bescheid drüber?
LG Julia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die 12 Entfernungskilometer können für die Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte pauschal versteuert werden.
Eine weitere Erstattung wäre nur über tatsächliche Kosten möglich, also z. Bsp. Fahrkarten.
Die dann verbleibende Differenz ist "normaler" steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn.
Wenn die MA ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel nutzt, dann sollte doch der Zuschuss komplett steuerfrei sein, oder?
Wie verhält es sich, wenn die AN den Nachweis einer Monatsfahrkarte nicht erbringen kann. Wird dann der Zuschuss nach den Entfernungskilometern besteuert?
LG Julia
Wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden, dann ist die pauschal versteuerbare Erstattung auf die Entfernungskilometer begrenzt.