Schönen guten Morgen an Alle,
eine kurze Frage: kann ich eine rückwirkende Änderung der Fahrtkostenzuschüsse für die MA vornehmen, die bisher pauschal versteuert wurden? Ich würde sie rückwirkend ab Januar auf steuerfrei setzen? Wie sieht das dann mit den Pauschalbeträgen (Jan - März) aus, die bereits an das Finanzamt abgeführt wurden, wird das dann einfach mit der Lohnsteueranmeldung April verrechnet oder sind weitere Schritte notwendig?
Danke für Hilfe!!
Ja, grundsätzlich können Sie die Beträge auch rückwirkend steuerfrei abrechnen. Allerdings würde ich, um Rückfragen seitens der Finanzverwaltung zu vermeiden - da ja die pauschale Lohnsteuer voraussichtlich negativ sein wird - die Finanzverwaltung informieren.