Hallo, ich möchte einem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss auszahlen.
Muss dieser pauschal versteuert werden ? Welche Lohnarten müssen angelegt werden ? Ich finde leider nur Informationen für sv-pflichtig Beschäftigte. Vielen Dank
Wir haben auf der Basis der Stammlohnart 854 einen Zuschuss zu Fahrkosten (ÖPNV) mit St- und sv-frei angelegt, den wir auch für Mini-Jobber verwenden. In der Lohnart haben wir unter dem Reiter: Steuer/SV/UV die Schlüsselung 22 bei Steuer- und SV-Behandlung hinterlegt.
Hat bisher keine Beanstandungen bei einer SV-Außenprüfung gegeben.
Viele Grüße
Greese
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass der MA generell einen Zuschuss bekommen soll, nicht Erstattung einer Fahrkarte o.ä.? Sie können einen Zuschuss bis zur Höhe der Pendlerpauschale sv-frei und pauschal versteuert zahlen. Wie hoch dieser sein kann, hängt von der Entfernung ab sowie der Arbeitstage im Monat. Wollen Sie mehr zahlen, ist das steuer- und sv-pflichtig (dann Achtung wg GFB-Grenze).
Viele Grüße
PS: siehe hierzu auch https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/fahrtkostenzuschuesse_idesk_PI42323_HI521055.html