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Fahrtkosten Minijob

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letzte Antwort am 12.04.2021 14:48:30 von CVolz
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spz_maly48
Einsteiger
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Hallo, ich möchte einem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss auszahlen.

Muss dieser pauschal versteuert werden ? Welche Lohnarten müssen angelegt werden ? Ich finde leider nur Informationen für sv-pflichtig Beschäftigte. Vielen Dank

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
1399 Mal angesehen

Wir haben auf der Basis der Stammlohnart 854 einen Zuschuss zu Fahrkosten (ÖPNV) mit St- und sv-frei angelegt, den wir auch für Mini-Jobber verwenden. In der Lohnart haben wir unter dem Reiter: Steuer/SV/UV die Schlüsselung 22 bei Steuer- und SV-Behandlung hinterlegt.

 

Hat bisher keine Beanstandungen bei einer SV-Außenprüfung gegeben.

 

Viele Grüße

Greese

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Hallo, 

verstehe ich das richtig, dass der MA generell einen Zuschuss bekommen soll, nicht Erstattung einer Fahrkarte o.ä.? Sie können einen Zuschuss bis zur Höhe der Pendlerpauschale sv-frei und pauschal versteuert zahlen.  Wie hoch dieser sein kann, hängt von der Entfernung ab sowie der Arbeitstage im Monat. Wollen Sie mehr zahlen,  ist das steuer- und sv-pflichtig (dann Achtung wg GFB-Grenze).

Viele Grüße 

 

PS: siehe hierzu auch https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/fahrtkostenzuschuesse_idesk_PI42323_HI521055.html

 

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letzte Antwort am 12.04.2021 14:48:30 von CVolz
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