Hallo liebe Community,
Mandant hat DRV Prüfung. Sie fragt nun, warum eine Mitarbeiterin von Oktober 2022 - Februar 2024 mit 1101 geschlüsselt war. Die Kollegin, die ist es damals abgerechnet hat, ist nicht mehr da.
Ich bin jetzt den ganzen Schriftverkehr durchgegangen. Die Mitarbeiterin hat im Oktober ein FSJ angefangen mit 309 €. Beim Mandant hat sie Teilzeit gearbeitet (rund 650 €). Meine Kollegin hat dem Mandant mitgeteilt, dass man sie SV-pflichtig anmelden kann aber AV-frei. Und so wurde sie abgerechnet.
Müsste es nicht 1111 sein? Oder sehe ich das falsch? Wie erkläre ich das der DRV?
Vielen Dank und liebe Grüße
Ulrike
AV-frei ist man doch nur in einem zwangsweise pflichtig abgerechneten 2.-x. Minijob.
Der Midijob sollte also mit 1111 abgerechnet werden.
Du siehst es also nicht falsch und kannst nur sagen, dass es ein Fehler war.