Hallo zusammen ,
folgender Sachverhalt :
Arbeitgeben vorfinanziert den Führerschein Klasse B einem Mitarbeiter. 2 Rechnungen wurden erstelt : erste Rechnung 1500 € für den Fahrtenstunden und zweite 1300€ Theorie. Die Rechnungen wurden von Arbeitgeber direkt an die Fahrschule überwiesen.
Jetzt soll der Mitarbeiter monatlich die Kosten zurückzahlen lt. Vereinbarung beteiligt der Arbeitgeber nur die Summe von 1500€.
Wie soll ich jertzt den Fall abrechnen ? Geht es als Aebeitnehmerdarlehn und einfach von Nettolohn 200€ / monatlich abziehen oder lege ich falsch ?
Vielen Dank im Voraus
LG Denitsa
Ohne die genauen Details zu kennen, würde ich sagen, dass die 1500€ als geldwerter Vorteil/Sachbezug und die 1300€ als Darlehen abzurechnen sind.
Der Sachbezug könnte ganz evtl. steuer-/sv-frei sein, wenn der Führerschein im Rahmen einer Ausbildung gemacht wird und überwiegend eigenbetriebliches Interesse nachweisbar ist. Das muss aber genau geprüft werden.
Hallo,
ob es sich bei der Erstattung der Führerscheinkosten um ein Darlehen oder einen Sachbezug handelt, können wir leider nicht beurteilen.
Rechtlich können wir als DATEV keine Auskunft geben.
Kann hierzu noch jemand aus der Community weiterhelfen?