Guten Morgen,
ich suche schon die ganzen letzten Tage in der Literatur.
Kann mir jemand sagen, ob die Kostenübernahmen des Führerscheins B durch den AG als sonstiger Bezug und Einmalbezug abgerechnet werden muss oder in ST & SV als laufender Lohn abgerechnet wird.
Danke
Sie machen nichts falsch, wenn das als sonst. Bezug erfasst wird. Soweit das Brutto innerhalb der BBG bleibt, hat das vermutlich keine andere Auswirkung, als ein laufende Bezug.
da gabs doch hier mal die diskussion ob das als steuerfreie fortbildung übernommen werden kann.
es kam ein eindeutiges "jein" dabei raus.
@alex7763 schrieb:da gabs doch hier mal die diskussion ob das als steuerfreie fortbildung übernommen werden kann.
es kam ein eindeutiges "jein" dabei raus.
Ich glaube Sie meinen diesen Beitrag:
Ja, es war ein "Jein".
jep, genau der wars.
bin beim verlinken nur so mittelgut 😉
Das ist hier ja auch mit der Suche nicht so einfach. 🙄