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Führerschein B

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letzte Antwort am 14.10.2022 10:27:37 von t_r_
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hollenberg
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich suche schon die ganzen letzten Tage in der Literatur.

Kann mir jemand sagen, ob die Kostenübernahmen des Führerscheins B durch den AG als sonstiger Bezug und Einmalbezug abgerechnet werden muss oder in ST & SV als laufender Lohn abgerechnet wird.

 

Danke

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Sie machen nichts falsch, wenn das als sonst. Bezug erfasst wird. Soweit das Brutto innerhalb der BBG bleibt, hat das vermutlich keine andere Auswirkung, als ein laufende Bezug.

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alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
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da gabs doch hier mal die diskussion ob das als steuerfreie fortbildung übernommen werden kann.

 

es kam ein eindeutiges "jein" dabei raus.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 6
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@alex7763  schrieb:

da gabs doch hier mal die diskussion ob das als steuerfreie fortbildung übernommen werden kann.

 

es kam ein eindeutiges "jein" dabei raus.


Ich glaube Sie meinen diesen Beitrag:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/F%C3%BChrerscheinklasse-B-Arbeitnehmer/m-p/293320

 

Ja, es war ein "Jein".

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alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
233 Mal angesehen

jep, genau der wars.

 

bin beim verlinken nur so mittelgut 😉

 

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 6
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Das ist hier ja auch mit der Suche nicht so einfach. 🙄

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letzte Antwort am 14.10.2022 10:27:37 von t_r_
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