Guten Morgen, ich suche schon die ganzen letzten Tage in der Literatur. Kann mir jemand sagen, ob die Kostenübernahmen des Führerscheins B durch den AG als sonstiger Bezug und Einmalbezug abgerechnet werden muss oder in ST & SV als laufender Lohn abgerechnet wird. Danke
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