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Essensmarken und VMA

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letzte Antwort am 12.09.2019 09:42:34 von t_r_
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sabs
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
194 Mal angesehen

Hallo, wenn jemand Essensmarken erhält, darf man dann noch zusätzlich Verpflegungsmehraufwand zahlen?

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Tags (2)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
84 Mal angesehen

In den ersten drei Monaten einer Auswärtstätigkeit muss eine Essensmarke wie gewährter Verpflegungsmehraufwand behandelt werden. Der Mitarbeiter kann daher unter Abzug des Wertes der Essensmarke noch die Differenz als steuerfreien Verpflegungsmehraufwand erhalten.

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letzte Antwort am 12.09.2019 09:42:34 von t_r_
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