Hallo, wenn jemand Essensmarken erhält, darf man dann noch zusätzlich Verpflegungsmehraufwand zahlen?
In den ersten drei Monaten einer Auswärtstätigkeit muss eine Essensmarke wie gewährter Verpflegungsmehraufwand behandelt werden. Der Mitarbeiter kann daher unter Abzug des Wertes der Essensmarke noch die Differenz als steuerfreien Verpflegungsmehraufwand erhalten.