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Erstmalige Beitragsschätzung in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 14.04.2026 08:40:36 von LarsSchladitz
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Schnurrdant1008
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Guten Tag!

 

Ich habe im April nicht die Möglichkeit den Lohn rechtzeitig zu melden. Ich möchte für April gleich eine Schätzung, ohne den Monatsabschluss zu machen, einstellen. Wie ist das möglich und wo kann ich kontrollieren, ob die Beiträge für April dann auch an die Krankenkassen gemeldet wurden? 

Danke u. liebe Grüße! 

LarsSchladitz
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
169 Mal angesehen

Hallo.

 

In diesem Dokument sollten Sie alles finden:  Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung - DATEV Hilfe-Center

Für Sie sollte Punkt 4.4 der relevante sein.

 

Als Nachweis für die Sendung dient dann das DÜ-Protokoll.

Schnurrdant1008
Beginner
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Nachricht 3 von 4
101 Mal angesehen

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!

Zu der Zahlungsübersicht noch eine Frage. Gibt es hier bestimmte Details, die ich dem Mandanten sagen muss? Was muss der Mandant bei Überweisungen beachten, damit die Zahlungen reibungslos funktionieren?

 

Ich überlege, ob wir das Schätzverfahren für alle Mandanten einführen sollten. Das Ziel ist, den monatlichen Druck zu verringern und das Risiko von Fristüberschreitungen bei den Krankenkassen dauerhaft zu verringern. Wie beurteilen Sie diesen allgemeinen Ansatz im Vergleich zur Einzelumstellung?

 

Vielen lieben Dank!

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LarsSchladitz
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
77 Mal angesehen

Guten Morgen.

 

Der Mandant muss halt die Schätzbeiträge überweisen, die Sie ihm monatlich zur Verfügung stellen.

Hier würde ich aber dringend das Lastschriftverfahren empfehlen, dann haben beide Seiten keinen Stress und die Fristen sind gewahrt.

 

Und ja: Ich habe eigentlich alle meine Mandanten im Schätzverfahren, eben um den Druck zu verringern, der sonst um den 20. d. M. auftritt.

Wenn vor dem Schätztermin abgerechnet wird, werden halt die "echten" Beiträge gemeldet, ansonsten die geschätzten.

Es kann ja immer mal vorkommen, das etwas später abgerechnet wird, aus welchen Gründen auch immer...

 

In der FiBu darauf achten, dass bei Zahlung dann immer das Konto für die Schätzungsverbindlichkeit angesprochen wird (im SKR03 = 1759); vorher entsprechend im Lohn für die Buchungsübergabe hinterlegen.

 

Ich wünsche viel Erfolg! 

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letzte Antwort am 14.04.2026 08:40:36 von LarsSchladitz
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