abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ersten Abrechnungsmonat ändern in Lohn und Gehalt

2
letzte Antwort am 28.11.2018 13:40:32 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ulrikegorks
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1851 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgendes Problem:

wir haben ein Lohnmandat ab Oktober 2018 von einem anderen Steuerbüro übernommen. Da der Datenübertrag des "alten" Steuerbüros aber für die Lohnabrechnung zu spät bei uns eingegangen ist, haben wir den ersten Abrechnungsmonat (10/2018) manuell abgerechnet. (Ansonsten hätte unser Mandant Verspätungs- und Säumniszuschläge zahlen müssen...) Dadurch war es uns nicht mehr möglich, den Datenübertrag mit dem Bestand von unserer manuellen Lohnabrechnung zusammenzuführen, ohne dass Daten verloren gehen. Wir haben die Zusammenführung bereits mit Mitarbeitern der Datev probiert, aber es funktioniert nicht, weil wir das Beraterkennwort des "alten" Steuerbüros natürlich nicht haben...

Nun hat der Mandant aber bei uns angerufen, dass ein Mitarbeiter fälschlicherweise seit Juli 2018 keinen Lohn mehr bekommen hat. (Das alte Steuerbüro hat für diesen Mitarbeiter zum 30.06.2018 eine SV-Abmeldung durchgeführt, weil sich die Firmierung geändert hat und somit eine neue Mandantennummer bzw. ein neues Mandat zustande kam. Anschließend wurde die SV-Anmeldung zum 01.07.2018 vergessen.)

Das Gehalt für die Monate Juli bis Oktober 2018 muss also nun im Monat November nachgezahlt und die SV-Anmeldung zum 01.07.2018 übermittelt werden. Dies bekommen wir allerdings nicht hin, weil als erster Abrechnungsmonat ja der Oktober angegeben ist.

Hat jemand eine Lösung? Das andere Steuerbüro wird die Lohnabrechnung für den Mitarbeiter wohl kaum durchführen...

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gorks

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1491 Mal angesehen

Hallo Ulrike Gorks,

nachdem bereits eine Abrechnung in Lohn und Gehalt erfolgt ist, kann der erste Abrechnungsmonat für den übernommenen Mandanten nicht mehr angepasst werden. Eine Nachberechnung bzw. eine Korrektur auf Monate, welche vor dem ersten Abrechnungsmonat liegen, ist leider nicht möglich.

Bitte erstellen Sie für den Mitarbeiter die SV-Anmeldung sowie die Abrechnung manuell über sv.net.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Liebe Grüße

Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1491 Mal angesehen

Hat jemand eine Lösung? Das andere Steuerbüro wird die Lohnabrechnung für den Mitarbeiter wohl kaum durchführen...

Nach Ihren Ausführungen sollte es das alte Steuerbüro jedoch machen, da die es ja auch vergessen haben. War ja deren Versäumnis.

Aber wieso hat der Mitarbeiter sich nicht wegen fehlenden Bezügen gemeldet?

0 Kudos
2
letzte Antwort am 28.11.2018 13:40:32 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage