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Erstellung von Null-Beitragsnachweisen

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letzte Antwort am 06.08.2025 14:12:08 von Anna_Sonnenberg
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Da_Sch
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

eine kurze Frage:

 

Es häufen sich die Anfragen der Minijobzentrale auf Grund fehlender Beitragsnachweise. (Bei uns kommt es ab und an vor, dass ein Stundenlöhner ggf. in einzelnen Monaten keine Stunden leistet.) 

 

Im Jahr 2024 wurden hier noch Null-Beitragsnachweise an die Minijobzentrale übermittelt. Seit dem Jahr 2025 scheint dies nicht mehr der Fall zu sein.

 

Ist dies seitens der DATEV gewünscht, dass keine "Nuller" mehr erstellt werden oder ein Versehen?

Ist dahingehend absehbar wann hier Abhilfe geschaffen wird? 

 

Freundliche Grüße

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
172 Mal angesehen

Ich kann nur sagen, wie es bei LODAS war...

 

Man musste, wenn es nur einen einzigen Minijobber gibt oder alle Minijobber keine Stunden hatten, eine Fehlzeit für den gesamten Monate erfassen, damit ein Null-Beitragsnachweis erstellt wurde.

 

Ohne Fehlzeit gab es einfach gar keinen Beitragsnachweis.

 

 

Inzwischen hat es sich bei LODAS wohl geändert, dass man nicht mehr gezwungen ist, eine Fehlzeit zu erfassen...meine ich zumindest gesehen zu haben.

DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
100 Mal angesehen

Hallo @Da_Sch und @pogo,

wenn keine Fehlzeit "Unbezahlter Urlaub" (in LODAS) oder "Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch" (in Lohn und Gehalt) erfasst wurde, wird eine DEÜV-Abmeldung (GdA 34) erstellt.

Ein Null-Beitragsnachweis wird nur erstellt, wenn alle Arbeitnehmer aufgrund einer Fehlzeit kein SV-pflichtiges Entgelt erhalten.

Weitere Informationen zu automatischen DEÜV-Meldungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Monaten ohne Entgelt finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1004235

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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letzte Antwort am 06.08.2025 14:12:08 von Anna_Sonnenberg
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