Hallo DatevTeam,
bzgl. der Erstellung einer Lohnart habe ich noch eine Frage die im Seminar nicht so genau beantwortet wurde.
Ich möchte eine Lohnart für den Nachtzuschlag 25 % steuer u. sv-frei. Es soll nur dieser Zuschlag gerechnet werden.
Bsp.: 168 Stunden x 10,00 EUR = 1680 Brutto
(hierfür habe ich bereits eine ganz normale LA auf Stundenbasis)
Jetzt will ich das für 10,00 Std. nur der Zuschlag berechnet wird mit einer Extralohnart.
10,00 Std. x 10,00 €= 100,00 € x 25 % = 25,00 EUR steuer und sv frei
Ich habe jetzt die Stammlohnart 114 benutzt und bei Lohnveränderung 25 % eingetragen. Jetzt kommt der Knackpunkt im zweiten Reiter der LA, bei Steuer- und SV Behandlung habe ich 51 genommen. Aber es steht dort Gesamt Brutto ja, Steuer Brutto Pflichtig laufend ?? SV-Brutto Pflichtig laufend ???
Ist das so richtig?? Weil der Zuschlag soll ja st. und sv frei sein.
Danke bereits im Voraus!
Hallo,
die Bezeichnung der Lohnart im Register Steuer/SV/UV ist so korrekt, da sich die Steuer- und SV-Freiheit nach dem Grundlohn des Arbeitnehmers berechnet.
Bitte prüfen Sie Ihre Schlüsselung „Basislohn“ bei der Nachtzuschlagslohnart im Register SFN. Mit dieser Eingabe legen Sie fest, ob der Nachtzuschlag ein Basislohn oder ein Grundlohnzusatz ist und für welchen Monat der Grundlohnzusatz gezahlt werden soll. Von DATEV ist als Standard „kein Grundlohnbezug“ vorbelegt.
Sie finden im Dokument 5303366, Punkt 3 ein Berechnungsbeispiel für einen Stundenlohempfänger in Verbindung mit SFN-Zuschlägen. Führen Sie die manuelle Berechnung an Ihrem Beispiel durch, um den steuer- und SV-pflichtigen Teil des Nachtzuschlags nachvollziehen zu können.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für Ihre Antwort Frau Heinlein!
Ich komme hier aber immer noch nicht weiter: "Mit dieser Eingabe legen Sie fest, ob der Nachtzuschlag ein Basislohn oder ein Grundlohnzusatz ist und für welchen Monat der Grundlohnzusatz gezahlt werden soll"
Genau hier weiß ich nicht was ich angeben soll. Der Mitarbeiter hat ganz normalen Stundenlohn. Dann müßte doch Basislohn ausgewählt werden? Die F5 Hilfe bringt nicht so viel. Das Dokumet hatte ich schon gelesen, das Problem dabei ist das dort mit 4,5 Wochen gearbeit wird im Beispiel. Ich möchte einfach nur den Zuschlag z.B. für 10 Stunden x 10 EUR x 25 % = 25,00 EUR. Der Nachtzuschlag wird immer nur abgerechnet wenn auch tatsächlich Nachtarbeit geleistet wurde.
haben sie evtl. noch ein Tipp?
Danke schon im Voraus 🙂
Hallo,
bei Stundenlohnempfängern wird der Basisgrundlohn automatisch aus dem Eingabefeld Stundenlohn 1 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge, Registerkarte Stundenlohn/Vorschuss herangezogen. Somit ist bei der „normalen Stundenlohnart“ keine zusätzliche Eingabe erforderlich.
Möchten Sie - zusätzlich zum normalen Stundenlohn - weitere Lohnarten in den Basislohn einfließen lassen, schlüsseln Sie bei den betreffenden Lohnarten im Register SFN „Grundlohnzusatz, laufender Monat“.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke Frau Heinlein, scheint zu funktionieren.
Danke
Hallo, ich kämpfe seit Tagen mit der Einstellung für Sonntagszuschlag 50 % und Nachtzuschlag 40 % steuerfrei. In der Probeabrechnung erscheint in der Spalte % in beiden Zeilen 25 %. Ich finde keine Lösung.
Der Mandant ist neu bei uns angelegt wurden und die Abrechnung erfolgte vorher über LOGE.
Sämtliche Dokumente-Nrn. bringen mich nicht weiter.
Ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe.
Viele Grüße D.H.
Hallo D.H.,
der Prozentsatz auf der Abrechnung resultiert aus dem Feld Lohnveränderung unter Mandantendaten | Lohnarten auf der Registerkarte Allgemein.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG