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Erstattungzahlung wg. Quarantäne

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letzte Antwort am 23.03.2022 11:00:15 von Birte1
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Birte1
Beginner
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Hallo und "Hilfe"

 

Ich habe bei allen AN bei denen ich nun im März Lohn für Februar eine Nachberechnung erstellt habe (Gehaltsempfänger - Fehlzeit "Entsch. wg. Quarantäne") Überzahlungen, sprich die AN müssen Geld zurückzahlen.

Beispiel Steuerklasse III 1 Kind -Brutto 3.200 (20.2-1.3.22 Quarantäne) eine Überzahlung von 160,13 EUR - das erscheint mir recht viel. Hat jemand Erfahrungen damit ? 

Ich habe auch keine Anleitung zu einer manuellen Berechnung gefunden, um das zu überprüfen.

 

tt81
Einsteiger
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Auf Anfrage stellt die Abrechnungsstelle weitere Informationen zur Berechnung des Verdienstausfalls zur Verfügung.

 

Man erfährt somit immerhin die Brutto bzw. Netto- Soll- und -Istentgelte und die Quarantänetage, die Nachvollziehbarkeit sei mal dahin gestellt. 

 

Für die Berechnung wird ein vereinfachtes Verfahren verwendet. Zusätzlich zur Verfügung gestellte Information werden nicht verwendet, komplexere Sachverhalte (z.B. Kurzarbeit und Quarantäne) können nicht abgebildet werden.

 

Das ganze Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten, Nachfragen zur Berechnung werden einfach nicht beantwortet. Mir ist es daher oftmals überhaupt nicht möglich, den "korrekten" Verdienstausfall zu ermitteln. Ggf. werden einfach auch nicht alle Lohnarten berücksichtigt. 

 

Kurz gesagt: Die machen einfach was und wie sie wollen. Wer möchte, kann ja klagen. 

 

Durch die unterschiedlichen Berechnungsmethoden ergeben sich zwangsläufig Differenzen, ca. 160€ halte ich aber für zuviel:

 

ausgefallenes Bruttosollentgelt ( unabhängig von der eigenen Berechnung der ausgefallenen Stunden):

 

Februar: 3200 x 9/28

März: 3200 x 1/31

 

Damit dann die Brutto-Istengelte bestimmen und die Netto-Istentgelte der Tabelle entnehmen und Differenz bilden. 

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TN
Fachmann
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Hatten Sie zur Ermittlung die LVO-Tabelle des Jahres 2022 mit dem richtigen Rechtskreis und der Zeile mit der Ziffer 1 abgelesen? Und hatten Sie die Umrechnungsformel auf tatsächliche Tage gesetzt? Und hatten Sie den Quarantäneschlüssel nur für Arbeitstage eingetragen?

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CVolz
Fortgeschrittener
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Hilfreich wäre es, Sie würden die Probeabrechnung mal hier reinstellen (natürlich mit Schwärzung bei den persönlichen Angaben), um das nachberechnen zu können. Welche Kürzungsformel ist denn hinterlegt bei Mandatendaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige .... - diese hier oder eine andere:

CVolz_0-1648026627099.png

 

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Birte1
Beginner
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Vielen Dank für Eure Mühen, inzwischen konnte ich es mit dem Service der Datev lösen.

Es lag an der Formel - hier muss AT / tats. AT im Kalendermonat angegeben werden.

Dann sind es nur noch kleine Differenzen.

 

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letzte Antwort am 23.03.2022 11:00:15 von Birte1
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