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Erstattungsantrag U1 für kurzfristig Beschäftigte - in LODAS

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letzte Antwort am 06.06.2016 16:22:58 von t_r_
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Linda_Stegemann
Einsteiger
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Ich hatte heute ein interessantes Telefonat mit der Bundesknappschaft:

Wir haben in der Lohnabrechnung wieder einmal viel zu spät mitgeteilt bekommen, dass dort noch ein kurzfristig Beschäftigter angefangen hatte. So ist nun der erste U1-Erstattungsantrag zusammen mit der Anmeldung bei der Bundesknappschaft raus gegangen. Diese riefen uns nun an und wollten wissen bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, weil sie doch den Erstattungsantrag weiterleiten wollten. Natürlich zu unrecht! Zum Einen war bei denen noch keine SV-Anmeldung zu sehen und zum Anderen fehlt angeblich das Kreuz "Geringfügig Beschäftigter (Minijob)".

Wie verhält es sich mit diesem Kreuz? Auf den Erstattungsformularen im Internet finde ich kein Formular, wo es diese Abfrage gibt. Die Bundesknappschaft geht aber wohl ohne diese Angabe davon aus, dass die Anträge bei denen falsch sind. Mir ist klar, dass es sich bei kurzfristig Beschäftigten nicht um geringfügig Beschäftigte handelt, aber sollte da nicht eine weitere Option zum ankreuzen vermerkt werden? Oder der Text um betitelt werden in "Geringfügige/ Kurzfristige Beschäftigung"? Kann man das irgendwo manuell einstellen, dass das Kreuz auch bei kurzfristig Beschäftigten gesetzt wird?

t_r_
Allwissender
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Hallo,

hilfreich wäre ein Hinweis, mit welchem Programm Sie abrechnen. Diesen Hinweis können Sie auch noch nachträglich in der Überschrift aufnehmen. Der Hinweis erleichtert den Suchenden und Helfenden das Finden.

In Lohn und Gehalt wird bei kurzfristigen Minijobs der Haken bei Minijobs gesetzt. Dafür müssen nur alle Angaben für eine kurzfristige Beschäftigung geschlüsselt werden und dem Beschäftigten muss die Minijobzentrale als Krankenkasse zugeordnet werden.

Auch bei kurzfristig Beschäftigten handelt es sich um geringfügig Beschäftigte (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Es gibt zwei Arten von geringfügig Beschäftigten oder Minijobs. Einmal die geringfügig entlohnt Beschäftigten oder auch 450,---Euro-Minijobs und zum anderen geringfügig kurzfristig Beschäftigte oder auch kurzfristige Minijobs. Eine Änderung der Bezeichnung des Hakens ist daher nicht notwendig.

Wie die Schlüsselung in Lodas funktioniert kann ich leider nicht beantworten.

Viele Grüße

T. Reich

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Linda_Stegemann
Einsteiger
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Vielen Dank für den Hinweis...wir rechnen mit Lodas ab...also vielleicht ein Programmfehler? Zumindest weiß ich jetzt schon mal, dass das Kreuz an der Stelle nicht verkehrt wäre.

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

unter LODAS werden die kurzfristigen Beschäftigungen an mehreren Stellen gesteuert.

Personaldaten|Beschäftigung|Tätigkeit > Allgemeine Angaben

> Arbeitnehmertyp: 7 od. 8 für kurzfristige Beschäftigungen
> Personengruppe: 110 kurzfristig Beschäftigte

Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine SV-Daten

> Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte: 3 kurzfrist. Beschäftigter, meldepflichtig

Hilfreich ist auch das Dokument  Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Beispiele für LODAS) .

Vorausgesetzt, dass die Personengruppe 110, die Bundesknappschaft als Krankenkasse und die abgerechnete Lohnart erstattungsfähig geschlüsselt sind, sollte technisch kein Problem auftauchen.

Bitte beachten Sie dabei aber den Hinweis in dem Info-DB-Dokument:

Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind nicht pflichtig in der Umlage 1, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf vier Wochen begrenzt ist und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch länger als vier Wochen besteht, ist die Umlage 1 zu erheben.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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Linda_Stegemann
Einsteiger
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Es ist alles richtig eingestellt. Lediglich als Arbeitnehmertyp ist "Angestellter" vermerkt, da die Lohnsteuer nicht pauschaliert wird.

"Wählen Sie den Arbeitnehmertyp 7 kurzfr. Besch. mit Pauschalverst.
(Arbeiter)
oder 8 kurzfr. Besch. mit Pauschalverst. (Angest.) nur

dann aus, wenn die Lohnsteuer mit 25% pauschaliert werden soll."

Ich habe testweise aber auch eine Probeabrechnung mit dem Arbeitnehmertyp 8 gemacht und es war wieder kein Kreuz gesetzt. Es kommt lediglich ein Hinweis, dass der Arbeitnehmer über 450,- € verdient und die St/SV-Pflicht zu prüfen ist. In meinem Beispiel liegt das Gehalt bei 500,- € für 3 Monate.

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t_r_
Allwissender
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Ich glaube, da werden Sie Datev-Hilfe benötigen, da wir alle nicht auf Ihre Daten schauen können. Melden Sie sich am Besten beim Teamservice.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 06.06.2016 16:22:58 von t_r_
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