Hallo, ich habe folgendes Problem, habe einen AN der vom 01.04.-10.05. arbeitsunfähig ist. Bei der Lohnabrechnung 04/21 erhalte ich einen Ersattungsantrag Lohnfortzahlung vom 01.04.-30.04. als Zwischenabrechnung. Soweit ok.
Ab 05/21 habe ich einen Krankenkassenwechsel des AN. In der Lohnabrechnung 05/21 erhalte ich einen Erstattungsantrag 01.05.-10.05. als Endabrechnung aber an die alte Krankenkasse. Das ist nicht richtig der Antrag muß ja an die neue Krankenkasse. Wie bekomme ich das programmtechnisch hin ? Habe schon versucht bei der Lohnabrechnung 06/21, die Fehlzeiten getrennt für die Monate einzugeben, da bekomme ich eine Strornierung der Meldung 01.05.10.05. aber für die neue Krankenkasse und zeitgleich einen Ersatttungsantrag 01.05.-10.05. für die neue Krankenkasse.Wer hat eine Idee.
Vielen Dank im Voraus. MfG
Hallo,
grundsätzlich wird ein Erstattungsantrag immer an die Krankenkasse gemeldet, an die die Umlage eines Mitarbeiters fließt.
Prüfen Sie bitte, ob für den Arbeitnehmer als abweichende Umlagekasse unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Register Umlage noch die alte Krankenkasse im Bearbeitungsmonat 05/2021 hinterlegt ist.
Ändern Sie dies ggf. auf die neue Krankenkasse oder löschen Sie den Eintrag, wenn die Umlage automatisch an die Krankenkasse abgeführt werden soll, die als gesetzliche Kasse geschlüsselt wurde.
Hallo,
ich habe die Schlüsselung noch einmal geprüft, bis 04/21 war alte Krankenkasse geschlüsselt auch für. Umlagen u. ab 05/21 ist neue KK geschlüsselt auch für die Umlagen. Trotzdem kommt Erstattungsantrag für 01.-10.05.21 an die alte Krankenkasse ?
Hallo,
bitte wenden Sie sich über einen anderen Weg an uns, damit wir den Sachverhalt überprüfen können.
Bin mir nicht sicher, ich nehme an Herr @Uwe_Lutz könnte lösen.
Ich nehme an das der Erstattungsantrag an die alte KK ging weil der Beginn der Krankheit im April lag.
Ich hätte daher eine Einzelwiederholung für Mai ( geht jetzt wohl nicht mehr ) gemacht und die Monate so wie Sie es in 6/2021 versucht hatten aufzudröseln.
Sind Sie sicher das die Endabrechnung an die neue KK gehen muss ?
@bodensee schrieb:
Sind Sie sicher das die Endabrechnung an die neue KK gehen muss ?
Ja, bei einem KK-Wechsel erfolgt die Erstattung ab dem Zeitpunkt durch die neue Kasse.
@bodensee schrieb:Bin mir nicht sicher, ich nehme an Herr @Uwe_Lutz könnte lösen.
Nicht so wirklich.
Eigentlich sollte das, wenn die Daten korrekt und in der richtigen Reihenfolge erfasst sind, vom Programm automatisch richtig gemacht werden.
Ich würde daher auch empfehlen, einen Servicekontakt zu erstellen, damit sich bei der DATEV jemand die Daten angucken kann. Die Möglichkeit haben wir hier ja nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz