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Erstattung nach AAG

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letzte Antwort am 18.03.2022 12:48:14 von NadineM
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NadineM
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Hallo Zusammen,

ich komme mal wieder nicht weiter 💀 Folgender Fall:

Mandant hat am 01.01.22 einen neuen MA eingestellt, dieser war vom 19.01.-21.01.22 krank, also Unterbrechungsmeldung, da noch nicht 4 Wochen gearbeitet. Vom 18.02.22 bis 05.03.22 ist dieser MA wiederum krank und wird zum 05.02.22 wieder gekündigt. Nun muss ich ja diese Krankheitszeit als Entgeltfortzahlung abrechnen, da das Arbeitsverhältnis nun mittlerweile 4 Wochen Bestand hatte. 

Leider will mir Lodas keinen Antrag auf AAG, U1 rauslassen, also Auswertung 451 und 452. 

Kann mir hier jemand oder auch mehrere bitte weiterhelfen 😬

björn
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Nadine, wenn Sie sich das Fehler-/Hinweisprotokoll ansehen, dann müsste da drin stehen, dass zusätzlich noch die Felder bei den Personaldaten -> Beschäftigung -> Kündigung/Entlassung mit ausgefüllt werden müssen. Danach werden die entsprechenden Bescheinigungen erstellt. Vorausgesetzt Sie haben sich bei der Kündigung zum 05.02.2022 vertippt und meinten den 05.03.2022. Ansonsten gibt es keinen erstattungsfähigen Zeitraum.
NadineM
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Björn,

habe es alles ergänzt, trotzdem kein Antrag. 

Mal blöd gefragt, kommt in das folgende Kästchen das Datum der Kündigung oder zu wann gekündigt wurde?

NadineM
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Achso ja, natürlich Kündigung zum 05.03.22.

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björn
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Da kommt das Datum der Kündigung rein. Haben Sie wirklich alle Felder und Register unter diesem Punkt ausgefüllt?
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

für den AAG-Antrag sind die Felder m.E. gar nicht notwendig - die braucht man doch nur für die EEL-Bescheinigung?!?

 

Fehlerprotokoll gibt sonst keine Hinweise zu dem Antrag aus?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

NadineM
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Nachricht 7 von 8
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Ja, hab mittlerweile alle Felder ausgefüllt. Leider tut sich nichts.

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NadineM
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Nein, zeigt gar kein Fehlerprotokoll mehr an. 

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letzte Antwort am 18.03.2022 12:48:14 von NadineM
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