Hallo,
heute rief mich ein Mandant an und teilte mir mit, dass weniger erstattet wurde als von mir in der Auswertung 451 angegeben.
Lt. der Krankenkasse ist seit Jahren der niedrigere Satz erfasst. Ich habe im Januar 2020 den normalen Erstattungssatz erfasst. Ich dachte Datev übermittelt das an die Krankenkasse ... .
Hätte ich es direkt an die KK schicken müssen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie zum Jahreswechsel die Erstattungssätze ändern möchten, dann müssen Sie dies innerhalb der ersten 2 oder 3 Wochen schriftlich ggü. der Krankenkasse erklären. Eine Änderung nur im Lohnprogramm reicht hierbei nicht aus.
Sie müssen für 2020 wieder den alten Erstattungssatz bzw. die alte Umlage hinterlegen und mit dem nächsten Lohn prüfen, ob es eine automatische Nachberechnung gibt oder nicht. Wenn nicht müssen Sie in LODAS für jeden Mitarbeiter bei dieser Krankenkasse unter den Bewegungsdaten bei Nachberechnung Standard eine manuelle Nachberechnung mit Wert 1 und Buchungsschlüssel 96 anstoßen.
Hallo,
das Wahlrecht bezüglich der U1-Sätze muss jeweils im Januar eines Jahres für - mindestens - dieses Jahr schriftlich gegenüber der jeweiligen Krankenkasse ausgeübt werden. Eine einmal getroffene Wahl bleibt bis zum Eingang des nächsten "Wahlantrags in einem späteren Jahr" oder Wegfall der U1-Pflicht bestehen.
Von allen bei uns vorhandenen Kassen kenne ich es eigentlich so, dass zum Jahreswechsel ein Schreiben zum Mandanten kommt, mit welchem er auf sein grundsätzliches Wahlrecht für das nächste Jahr hingewiesen wird.
DATEV meldet im Rahmen der monatlichen Beitragsnachweise lediglich die relevanten Beträge nach den einzelnen Beitragsgruppen und sonst nichts weiter !!