abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erstattung Telefon und Auto-Versicherung vom AG

1
letzte Antwort am 02.07.2020 09:39:13 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MaRo2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
197 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ein Arbeitgeber möchte seinem Angestellten Telefon und Autoversicherung erstatten, da er Telefon und Kfz auch

beruflich nutzt.

Wie kann das am besten umgesetzt werden?

Als Sachbezug - wenn ja, in welcher Höhe und wie wird das erfasst?

Er nutzt es ja auch privat. 

 

LG

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
190 Mal angesehen

Für Telefon gibt es pauschale Erstattungen, ebenso Kfz-Kosten.

Bei Telefon: Über 3 Monate Aufzeichnung erstellen um den beruflichen Anteil zu ermitteln. Dieser kann steuerfrei gezahlt werden nach § 3 Nr. 45 EStG. Aus Vereinfachungsgründen können 20% pauschal erstattet werden.

 

Bei Auto: Erstattung Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und zusätzlich 0,30 Euro pro dienstlicher Fahrt über Reisekosten. Die pauschale Erstattung von Kosten wie Versicherung führt zu Barlohn. Die Erstattung fällt nicht unter § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG!

0 Kudos
1
letzte Antwort am 02.07.2020 09:39:13 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage