Guten Morgen,
ein Arbeitgeber möchte seinem Angestellten Telefon und Autoversicherung erstatten, da er Telefon und Kfz auch
beruflich nutzt.
Wie kann das am besten umgesetzt werden?
Als Sachbezug - wenn ja, in welcher Höhe und wie wird das erfasst?
Er nutzt es ja auch privat.
LG
Für Telefon gibt es pauschale Erstattungen, ebenso Kfz-Kosten.
Bei Telefon: Über 3 Monate Aufzeichnung erstellen um den beruflichen Anteil zu ermitteln. Dieser kann steuerfrei gezahlt werden nach § 3 Nr. 45 EStG. Aus Vereinfachungsgründen können 20% pauschal erstattet werden.
Bei Auto: Erstattung Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und zusätzlich 0,30 Euro pro dienstlicher Fahrt über Reisekosten. Die pauschale Erstattung von Kosten wie Versicherung führt zu Barlohn. Die Erstattung fällt nicht unter § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG!