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Erstattung Taxikosten, Parken und Benzin trotz Job-Ticket

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letzte Antwort am 11.11.2020 17:14:37 von ltx-Hardt
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ltx-Hardt
Beginner
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Nachricht 1 von 4
305 Mal angesehen

Liebe Community, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich gehe davon aus, dass mein Ma nicht ein Einzelfall ist. 

 

5 AN eines Mandanten haben in den Monaten ab März Taxikosten oder auch Benzin und Parkkosten für den eigenen Pkw für Fahrten Wohnung-Betrieb erstattet bekommen, damit sie nicht an den ÖNV angewiesen sind.

 

Bisher wurde bei 3 dieser AN (2x Taxikosten, 1 Benzin/Parken) weiterhin das Job-Ticket als stfreier Fahrtkostenzuschuss abgerechnet.

 

Wie kann ich das jetzt am günstigsten abrechnen?

 

Die Taxikosten übersteigen weit den WK -Abzug des AN, so dass eine Pauschalierung mit 15% m.M. wegfällt. Die stfreie Sammelbeförderung liegt auch nicht vor, da ja alle einzeln gefahren sind.

 

Hat hier jemand noch eine Idee, außer stpfl. AL mit Übernahme der Steuer durch den AG?

 

Vielen Dank  

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
266 Mal angesehen

Hallo,


hat ein Mitglied der Community Erfahrungen zu diesem Thema, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?


Rechtlich können Sie mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen, wie diese Werte verbeitragt werden müssen.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 4
238 Mal angesehen

War Hintergrund, dass ein Schutz vor Corona gegeben ist?

 

Dann könnte das als Sachbezug steuerfrei als Corona-Beihilfe bis EUR 1.500,00 berücksichtigt werden, wenn diese nicht bereits ausgezahlt wurd bzw. als Auszahlung geplant ist.

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ltx-Hardt
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
213 Mal angesehen

Wurde leider auch schon ausgeschöpft. 

 

Wir belassen es jetzt als Fremdfahrzeugkosten und argumentieren bei Nachfrage/Aufgriff, dass es betriebliche Belange des Unternehmens sind (Mitarbeiter können nicht ins HomeOffice, Sicherheit der Mitarbeiter wird erhöht). Damit wäre es kein gwV --> voller Betriebsausgabenabzug. 

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letzte Antwort am 11.11.2020 17:14:37 von ltx-Hardt
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