Liebe Community, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich gehe davon aus, dass mein Ma nicht ein Einzelfall ist.
5 AN eines Mandanten haben in den Monaten ab März Taxikosten oder auch Benzin und Parkkosten für den eigenen Pkw für Fahrten Wohnung-Betrieb erstattet bekommen, damit sie nicht an den ÖNV angewiesen sind.
Bisher wurde bei 3 dieser AN (2x Taxikosten, 1 Benzin/Parken) weiterhin das Job-Ticket als stfreier Fahrtkostenzuschuss abgerechnet.
Wie kann ich das jetzt am günstigsten abrechnen?
Die Taxikosten übersteigen weit den WK -Abzug des AN, so dass eine Pauschalierung mit 15% m.M. wegfällt. Die stfreie Sammelbeförderung liegt auch nicht vor, da ja alle einzeln gefahren sind.
Hat hier jemand noch eine Idee, außer stpfl. AL mit Übernahme der Steuer durch den AG?
Vielen Dank
Hallo,
hat ein Mitglied der Community Erfahrungen zu diesem Thema, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Rechtlich können Sie mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen, wie diese Werte verbeitragt werden müssen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
War Hintergrund, dass ein Schutz vor Corona gegeben ist?
Dann könnte das als Sachbezug steuerfrei als Corona-Beihilfe bis EUR 1.500,00 berücksichtigt werden, wenn diese nicht bereits ausgezahlt wurd bzw. als Auszahlung geplant ist.
Wurde leider auch schon ausgeschöpft.
Wir belassen es jetzt als Fremdfahrzeugkosten und argumentieren bei Nachfrage/Aufgriff, dass es betriebliche Belange des Unternehmens sind (Mitarbeiter können nicht ins HomeOffice, Sicherheit der Mitarbeiter wird erhöht). Damit wäre es kein gwV --> voller Betriebsausgabenabzug.