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Erstattung Miete Dauerparker

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letzte Antwort am 29.10.2024 17:50:55 von vw
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Jennifer_S
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
224 Mal angesehen

Hallo Liebe Community,

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

 

wie verhält es sich mit der Miete zu einem Dauerparkplatz?

 

Hier die Eckdaten:

 

Der AG möchte seiner Arbeitnehmerin die Parkmiete erstatten.

 

Es ist ein öffentliches Parkhaus, da es bei dem AG keine Parkmöglichkeiten gibt. Vertragspartner ist die Arbeitnehmerin selbst. Die Miete beläuft sich auf 68,00€.

 

Die Arbeitnehmerin ist nur auf Minijob eingestellt. 

 

Wie verhält es sich mit der Steuer.- und SV-Pflicht?

und welche Lohnart wäre hier zu wählen?

 

Liebe Grüße und schon mal Danke für eure Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
159 Mal angesehen

Hallo,


eine rechtliche Auskunft zu Ihrem Sachverhalt kann ich Ihnen nicht geben.


In Lohn und Gehalt stehen Ihnen folgende Standard-Lohnarten mit der Bezeichnung "Miete" zur Verfügung:

 

- Lohnart 2506 - Miete
- Lohnart 2555 - Miete, jährl.
- Lohnart 2610 - Miete, netto
- Lohnart 2680 - Miete, netto, jährl.
- Lohnart 9007 - Miete

 

Bitte prüfen Sie die gesetzliche Behandlung der aufgeführten Lohnarten auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die für Sie richtige Lohnart für die Berechnung von Steuer und Sozialversicherung auszuwählen.


Wenn Sie eine Lohnart ausgewählt haben, können Sie diese auch kopieren und umbenennen. Näheres hierzu finden Sie in unserem Dokument 1071690 unter Kapitel 3.4.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
124 Mal angesehen

Hallo,

mal bei Haufe oder Rehm schauen.

Ich bin jetzt kein Steuerberater oder Experte, aber m.E. wäre es sinnvoller, wenn ggf. der AG den Parkplatz anmietet und dem MA überlässt. Stichwort: betriebliches Interesse, Betriebsausgabe.

 

Ich habe auch einen Fall, in dem wir einer Kollegin, die einen "ungünstigen" Fahrtweg hat und von daher mit dem privaten Kfz kommt, eine Jahres-Dauerparkberechtigung zahlen (gibt es hier, weil es mittlerweile keinen kostenlosen Parkraum mehr gibt - die Stadt braucht Geld 😃). Dabei wird die Rechnung auf den Betrieb ausgestellt. Ich weiss nicht, ob das bei der letzten SV-Prüfung mit geprüft wurde, zumindest wurde es nicht beanstandet.

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/parkplatz_idesk_PI42323_HI2680791.html

 

Sie arbeiten in einer Kanzlei? Dann vielleicht mal mit dem Chef besprechen; wenn nicht, mit dem Berater.

 

Gruß, vw

 

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 29.10.2024 17:50:55 von vw
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