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Erneute Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot/Erstattung Mutterschaftszuschuss

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letzte Antwort am 15.10.2024 11:54:16 von Daslo
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Daslo
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Guten Morgen Community,

 

bei erneuter Schwangerschaft während der Elternzeit, muss ja Elternzeit vorzeitig beendet werden und manuell die Verdienstangaben eingegeben werden, wenn der Zeitraum länger zurückliegt.

 

Jetzt habe ich aber einen Fall, wo Elternzeit zwar vorzeitig beendet wurde, aber anschließend ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (im Monat Juli 2024).

 

Mutterschutz beginnt am 15. Oktober 2024

 

Lodas nimmt für die Monate August und September 2024 korrekt die Werte in die Bemessungsgrundlage zur Erstattung des Mutterschaftzuschuss rein. Nur im Monat Juli 2024 gibt Lodas den Hinweis, dass hier Entgeltkürzungen vorlagen (wegen Ende Elternzeit 15.07.2024 + Beginn Beschäftigungsverbot 16.07.2024, wurde halt nicht der komplette Monat an Gehalt ausgezahlt).

 

Ist es richtig, dass ich tatsächlich dann auch für den Juli 2024 nur das gekürzte Entgelt als Berechnungsgrundlage nehmen darf, oder muss tatsächlich für alle 3 Monate der Wert genommen werden, welcher sich auf die 1. Schwangerschaft bezieht? Zählt das Beschäftigungsverbot demnach nicht für den Mutterschaftszuschuss?

 

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Liest sich eventuell etwas kompliziert.

rschoepe
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Du müsstest auf der Entgeltbescheinigung auch 15 Ausfalltage im Juli stehen haben, die bei Berechnung des Zuschusses berücksichtigt werden (d.h. der sollte mit 75 statt 90 Tagen berechnet werden).

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Daslo
Einsteiger
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Ja genau das stimmt.

 

Das bedeutet, es ist völlig korrekt, dass er eben für den Juli das gekürzte Gehalt nimmt?

Ich sehe gerade, dass Lodas bei der Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld für die Mitarbeiterin den Juli ebenfalls nur mit dem entsprechend gekürzten Gehalt bescheinigt.

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rschoepe
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Ja, volles Gehalt / 30 ist ja das Gleiche wie halbes Gehalt / 15. Der Hinweis ist nur, damit du nochmal kontrollierst, dass alles so passt.

Das gekürzte Gehalt könnte bspw. auch durch Kug kommen, wo du für die Bescheinigung dann das vereinbarte Gehalt eintragen musst (hatte ich letztens).

Daslo
Einsteiger
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Super, alles klar, danke für die Hilfe!

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letzte Antwort am 15.10.2024 11:54:16 von Daslo
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