Liebe Community,
ich habe wieder eine Frage zum auf der Auswertung 102 ausgewiesenen Ist-Entgelt im Fall von unbezahlten Fehltagen innerhalb des Kalendermonats.
Das Sollentgelt kann ich nachvollziehen: Es wird anhand der in den Mandantendaten (Arbeitzeiten / Regelmäßige/Feste Arbeitszeit) hinterlegten Umrechnungsformel der Festbezüge bei Teilmonaten:
Betrag - (Betrag / 30 x Fehltage)
Es handelt sich um einen Mitarbeiter mit 40 Std./Woche, der im Juli 2020 (bei einer eigentlichen Arbeitszeit von 23 Arbeitstage mal 8 Std. = 184 Std.) 8 Tage unbezahlte Fehlzeit (EEL) hat. Die Eintragungen dieser EEL in den Fehlzeiten habe ich erfasst.
Wie aber komme ich rechnerisch von diesem dort ausgewiesenen Wert für das Sollentgelt auf das Istentgelt? Ich finde leider keine Lösung ...
In den PSD habe ich keinerlei von den in den Mandantendaten hinterlegten monatlichen tariflichen Arbeitszeiten abweichende Eintragungen vorgenommen. Sollte ich das eventuell tun (nämlich 184 Std. minus 64 Std. = 120 Std.)?
Das würde bedeuten, dass ich bei allen Mitarbeitern mit unbezahlten Fehlzeiten manuell die Sollarbeitszeit ermitteln und in den PSD erfassen müsste; das kann ich mir nicht vorstellen ...
Können Sie in diesen Fällen die Werte zum Istentgelt nachvollziehen?
In welchem
Vielen Dank für´s Nachdenken und ggf. Nachrechnen!
Viele Grüße und einen schönen Tag!
Hallo,
rechnen Sie zuerst das Gehalt auf den Teilmonat nach der hinterlegten Umrechnungsformel aus.
Um auf das Istentgelt zu kommen, muss auch die monatliche Arbeitszeit (wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3) anhand der hinterlegten Teilmonatsformel umgerechnet werden. Hiervon ziehen Sie im Anschluss die erfassten Kurzarbeitergeld-Stunden ab.
Der nächste Rechenschritt erfolgt nach dieser Formel:
Gekürztes Gehalt x geleisteten Stunden (Monatsstunden umgerechnet auf den Teilmonat und abzüglich Kug-Stunden) / monatliche Arbeitszeit (gekürzt um die Fehlzeit).
Hierzu addieren Sie die Aufstockung auf den vollen Monat.
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Dokument 5303311 unter Punkt 3.5.2
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG