Hallo,
ich muss bei einem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer Kurzarbeit abrechnen. Nun erhöht sich der AG-Anteil freiwillige KV+PV. Was kann ich tun, damit der AG-Anteil gleich bleibt?
Hallo @RVM ,
haben Sie schon mal im Fehler- und Hinweisprotokoll nachgelesen:
Welche Werte haben Sie denn, die Ihnen zu hoch erscheinen und welche Werte sind nach Ihrem Dafürhalten okay?
VG
Hallo,
ich bekomme keine Fehlermeldung. Der Arbeitgeber-Zuschuss erhöht sich automatisch und ist höher als vor der Kurzarbeit und somit auch höher als die Hälfte vom Gesamtbetrag.
Ich habe schon versucht, im Mitarbeiterstamm den Arbeitgeberzuschuss zu begrenzen - leider erfolglos!
Kann es sein, dass es am Kurzarbeitergeld liegt. Der AG bekommt die kompletten SV-Abgaben für die Kurzarbeit erstattet. Also zahlt er die normalen Abgaben + die Erstattung, damit der Mitarbeiter wieder voll einzahlt und keine Nachteile hat. Man müsste die Kurzarbeiterabrechnung dazu mal prüfen.
Schau mal auf die Gesamtsumme der KV/PV Beitrags. Im gesamten dürfte es nicht höher sein. Nur das der AG jetzt mehr als 50% zahlt, da der AN durch Kurzarbeit weniger als 50% zahlt.
Hallo @RVM,
nach meinem Dafürhalten ist in Zeiten von Kurzarbeit ein höherer Arbeitgeberzuschuss (als sonst max. 50% des Gesamtbeitrages) durchaus plausibel. Der Arbeitgeberanteil zur SV beträgt bei Kurzarbeit ja eben nicht 50% vom Gesamtbetrag, sondern ist deutlich höher (auf 80% des fiktiven SV-Brutto zahlt der Arbeitgeber ja die Beiträge alleine).
VG
Leider gibt es keine Erstattung der SV-Beiträge mehr. Unser Mitarbeiter bekommt eine Aufstockung auf 100 % des Netto-Gehalts und hat jetzt durch die Erhöhung des Arbeitgeberanteils fast 200,00 netto mehr?????
Unser Mitarbeiter ist freiwillig versichert und bekommt von uns 50 % seiner Aufwendungen für KV + PV ersetzt. Nur jetzt bei teilweisen KUG-Bezug bekommt er mehr als 50 % und somit fast 200,00 netto mehr als ohne KUG?????
Hallo @RVM ,
der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist ein nicht alltäglicher und äußerst komplexer. Sie werden dazu wahrscheinlich kein Portal finden, in dem Sie die Werte probehalber eingeben und ein Ergebnis erhalten können, dass Sie mit der LODAS-Berechnung vergleichen können. Um so wertvoller finde ich Ihre Frage! 👍
Aufgrund Ihrer Plausibilitätsüberlegungen haben Sie Ihre Frage hier gestellt und zumindest von mir eine "Ist-schon-möglich"-Antwort erhalten, die auch noch durch ein weiteres Communitymitglied mit einem Kudo anerkannt wurde.
Nun sind Sie wieder dran: Haben Sie sich mal die Mühe gemacht, die im von mir verlinkten Artikel aufgeführte Beispielrechnung mit den Werten ihres Mitarbeiters nachzuvollziehen? Kommen Sie manuell auf ein anderes Ergebnis als LODAS? Ggf. können Sie im Verlaufe der manuellen Berechnung schon erkennen, ob und wo ein Denkfehler oder Kenntnisdefizit vorliegt.
Alternativ posten Sie hier eine anonyme Berechnung (Lohnschein plus Berechnung zum Kug) und machen alle für die Berechnung relevanten Angaben. Vielleicht findet sich dann ein Communitymitglied, das ihre Zahlen bzw. mit ihren Angaben mal nachrechnet.
Viele Grüße und einen schönen Tag.